Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass die Ministerpräsidentin mitgeteilt habe, dass sie die Resolutione des Kreistages zum Komunal-Soli an das Ministerium für Inneres und Kommunales weiter geleitet habe.

 

Kämmerer Ingolf Graul berichtete, dass die 1. Modellrechnung zum Entwurf des GFG 2015 inzwischen vorliege. Demnach würden voraussichtlich 78 Kommunen in NRW durch die Solidaritätsumlage in Anspruch genommen werden (2014: 59 Kommunen). Im Rhein-Kreis Neuss würden dann auch die Stadt Kaarst und die Gemeinde Jüchen herangezogen. Die Stadt Neuss müsse 130 % mehr aufbringen als bislang. Für die Kreisgemeinschaft bedeute dies eine Mehrbelastung von 660.000 € (insgesamt 3,24 Mio. €). Derzeit seien die Klagevorbereitungen zahlreicher Kommunen in Gange. Mit der Klageerhebung sei noch in diesem Jahr zu rechnen. Außerdem wies er darauf hin, dass das Land über das GFG zusätzlich alle Kommunen in NRW durch Abzug in der Verteilungsmasse zur Leistung heran ziehe. Insgesamt seien es somit 90 Mio. Euro über die sogenannten finanzstarken Kommunen und 115 Mio. Euro über den Abzug in der Verteilungsmasse im GFG.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Johann-Andreas Werhahn erklärte Kämmerer Ingolf Graul, dass eine Klage gegen den Abzug bei der Verteilmasse nicht möglich sei.