Ausschussvorsitzender Fischer erinnerte daran, dass der Ausschuss in der letzten Sitzung der zurückliegenden Wahlperiode ausdrücklich sein Interesse an einem solchen neuerlichen Sachstandsbericht bekundet habe. Man nehme gerne die Gelegenheit wahr, sich von zuständiger Stelle des Landesbetriebes Straßenbau über Straßenbaumaßnahmen im übergeordneten Netz des Rhein-Kreises Neuss informieren zu lassen.

Sein Dank gelte insoweit in der heutigen Sitzung dem Leiter der Regionalniederlassung Niederrhein, Herrn Gerhard Decker, der zu aktuellen Planungen und Straßenbaumaßnahmen mit regionaler und überregionaler Verkehrsbedeutung im hiesigen Großraum referieren werde.

 

Die wesentlichen Inhalte des Berichtes sind nachfolgend maßnahmenbezogen wiedergegeben.

 

Autobahnen

A 44/A 61/A 46

 

Die A 44 (alt) zwischen dem Autobahnkreuz Jackerath und dem Autobahndreieck Holz habe im Jahre 2005 / 2006 dem weiter westwärts fortschreitenden Braunkohletagebau weichen müssen. Bis Ende 2017 soll die A 44 n auf einer neuen, weiter östlich liegenden Trasse wieder hergestellt sein.

Ab diesem Zeitpunkt werde die A 61 zwischen den Autobahnkreuzen Wanlo und der AS Jackerath bis voraussichtlich zum Jahre 2035 unterbrochen werden. Hiermit einhergehen werde die Umleitung der Verkehre über die dann sechsstreifig hergestellte A 44 n sowie über die A 46 erfolgen, die zwischen den Autobahnkreuzen Wanlo und Holz sechsstreifig umgebaut werden müsse.

Die in Kooperation zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der RWE Power AG durchzuführenden Maßnahmen rund um das Abbaugebiet lägen planerisch sowie baulich im Zeitplan. Im Bereich der A 46 werde die Ortslage Hochneukirch zwischen den Autobahnkreuzen Wanlo und Holz durch den Einbau eines offenporigen Fahrbahnbelages sowie durch die Erhöhung der bereits vorhandenen Lärmschutzanlagen nachhaltig geschützt.

Der sechsstreifige Ausbau der A 46 auf diesem Abschnitt befinde sich seit einigen Monaten in der Bauphase.

 

A 57

 

Der gesamte sechsstreifige Ausbau der linksrheinisch verlaufenden A 57 sei für den Bereich zwischen den Autobahnkreuzen Kamp-Lintfort im Norden und Köln-Nord im Süden projektiert. Der Ausbau erfolge abschnittsweise jeweils von Anschlussstelle zu Anschlussstelle, da den jeweiligen Abschnitten jeweils ein eigener Verkehrswert beigemessen werden könne.

 

Ausbauabschnitt Moers (Streckenlänge 7,2 km)

Autobahnkreuz Kamp-Lintfort bis Autobahnkreuz Moers:

Vorentwurf erstellt, Einstufung als vordringlicher Bedarf.

 

Ausbauabschnitt Kapellen (Streckenlänge 5,7 km)

Autobahnkreuz Moers bis Anschlussstelle Krefeld-Gartenstadt:

Vorentwurf erstellt, Einstufung als vordringlicher Bedarf.

 

Ausbauabschnitt Krefeld (Streckenlänge 6,5 km)

Anschlussstelle Krefeld-Gartenstadt bis Anschlussstelle Krefeld-Oppum:

Vorentwurf erstellt, Einstufung als vordringlicher Bedarf.

 

Ausbauabschnitt Oppum (Streckenlänge 4,1 km)

Anschlussstelle Krefeld-Oppum bis Autobahnkreuz Meerbusch:

Planfeststellung in Vorbereitung, Einstufung als vordringlicher Bedarf.

 

Ausbauabschnitt Meerbusch (Streckenlänge 5,4 km)

Autobahnkreuz Meerbusch bis Autobahnkreuz Kaarst:

sechsstreifig unter Verkehr.

 

Ausbauabschnitt Kaarst (Streckenlänge 6,1 km)

Autobahnkreuz Kaarst bis Autobahnkreuz Neuss-West:

Maßnahme in Bau.

 

Ausbau Autobahnkreuz Kaarst A 57 / A 52

Erstellung Vorentwurf für eine Streckenlänge von 4,5 km auf der A 52.

 

Ausbauabschnitt Neuss-West (Streckenlänge 2,1 km)

Autobahnkreuz Neuss-West:

Sechsstreifig unter Verkehr.

 

Ausbauabschnitt Reuschenberg (Streckenlänge 1,9 km)

Autobahnkreuz Neuss-West bis Anschlussstelle Neuss-Hafen:

Sechsstreifig unter Verkehr.

Weitere Zielsetzung: Optimierung des Verkehrsflusses; Planung hierzu abgeschlossen, Beginn des Planfeststellungsverfahrens in 2015, bauliche Realisierung ca. ab 2018.

 

Ausbauabschnitt Erfttal (Streckenlänge 2,1 km)

Anschlussstelle Neuss-Hafen bis Anschlussstelle Neuss-Norf:

Sechsstreifig unter Verkehr; Beginn Planfeststellungsverfahren zur Optimierung des Verkehrsflusses ab 2015; bauliche Realisierung voraussichtlich ab 2018.

 

Ausbauabschnitt Derikum (Streckenlänge 3,5 km)

Anschlussstelle Neuss-Norf bis Autobahnkreuz Neuss-Süd:

Sechsstreifig unter Verkehr

 

Ausbauabschnitt Dormagen (Streckenlänge 9,1 km)

Autobahnkreuz Neuss-Süd bis Anschlussstelle Dormagen:

Laufendes Planfeststellungsverfahren, Einstufung als vordringlicher Bedarf

Aufgrund der dort vorgesehenen halbseitigen Lärmschutzgalerie, der das Bundesverkehrsministerium unlängst zugestimmt habe, sei die Erstellung eines Deckblattes im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens notwendig. Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bzw. Vorliegen des Baurechts voraussichtlich in 2016.

 

Ausbau der Tank- und Rastanlage Geismühle:

Genehmigter Vorentwurf liegt vor.

 

Ausbau der Tank- und Rastanlage Nievenheim-Ost:

Vorentwurf erstellt (grunderwerbsbedingt keine Erweiterung auf der Westseite der A 57).

 

 

 

Bundesstraßen

 

B 59n – Umgehung Rommerskirchen-Sinsteden

Einleitung der Planfeststellung im April 2012; Erörterungstermin bei der Anhörungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) im März 2014; erwarteter Planfeststellungsbeschluss in 2015; in Abhängigkeit hiervon Baurecht möglicherweise bereits ab 2016.

 

B 477n – Umgehung Rommerskirchen

Sachstand: Linienbestimmung / Trassenfestlegung beantragt; Planung in Verantwortung der Regionalniederlassung Ville-Eifel

 

 

 

Landesstraßen

 

L 19 – Ersatzstraße Braunkohlentagebau Garzweiler II – Ortsumgehung Immerath (Kreisgebiet Heinsberg)

Einleitung Planfeststellungsverfahren Juni 2013; Erörterungstermin April 2014 (geplante Baudurchführung durch RWE Power AG)

 

L 142 - Kombinierter Geh- und Radweg zwischen der Einmündung K 7 und K 30

Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bzw. Vorliegen des Baurechts für 2015 erwartet; Finanzierung der mit 1,4 Mio. € veranschlagten Maßnahme derzeit offen.

 

L 137 (ehemals B 222) / L 476 Bahnübergangsbeseitigung bei Meerbusch-Büderich

Derzeit keine aktuelle Priorisierung; Planung bis auf Weiteres ausgesetzt.

 

L 31 Ortsumgehung Jüchen (Neubau im Zuge der Rekultivierung von Garzweiler I)

Bis auf Weiteres ohne Planungsaktivitäten.

 

L 137 Neuss-Hafen,

Derzeit ohne konkrete planerische Aktivitäten.

 

L 354 Ersatzstraße Braunkohlentagebau Garzweiler II (Wanlo bis Kaulhausen)

Genehmigter Vorentwurf liegt vor; kurzfristige Einleitung des Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Tagebaubedingte Realisierung bis spätestens 2018 geplant und erforderlich.

 

L 354 n – Südumgehung Hochneukirch

Vorgesehene Entlastung der Ortslage Hochneukirch vom Durchgangsverkehr als Ersatztrasse für die entfallene L 354; Aufnahme in den Landesstraßenbedarfsplan erwartet; Finanzierung durch RWE Power AG.

 

L 381 Vierspuriger Ausbau

Ausbaumaßnahme auf Korschenbroicher Stadtgebiet bis auf Weiteres zurückgestellt (unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des derzeitigen zweistreifigen Ausbauzustandes). Losgelöst von dieser Maßnahme soll unabhängig davon der Ausbau des Doppelknotenpunktes L 381 / L 382 / L 31 / K 14 im Einvernehmen mit der Stadt Korschenbroich geplant bzw. im Rahmen eines noch einzuleitenden Planfeststellungsverfahrens vorbereitet werden.

 

 

 

L 361 n – Ortsumgehung Grevenbroich-Kapellen

Planung wird bis auf Weiteres nicht weiter betrieben; in Priorisierungsliste des Landes NRW auf „rot“ gesetzt (nachrangig).

 

 

 

Ausschussvorsitzender Fischer dankte im Namen des Ausschusses für die vorgetragenen Informationen und erkundigte sich nach Wortmeldungen aus dem Ausschuss. Ausschussmitglied Amelungk thematisierte die Kreuzung L 361 / K 4 östlich der Ortslage Kleinenbroich. Für ihn stelle sich die Frage, ob der Landesbetrieb Straßenbau in seiner Eigenschaft als Baulastträger der L 361 zwischenzeitlich möglicherweise zu einer anderen Bewertung gekommen sei, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit eines Umbaus der derzeit lichtsignalgesteuerten Kreuzung zu einem Kreisverkehr anbelange. Nachdem die dortige Lichtsignalanlage über einen Zeitraum von mehreren Tagen ausgefallen sei, habe sich der Landesbetrieb offensichtlich dazu veranlasst gesehen, die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabzusetzen und per Radarmessung überwachen zu lassen.

 

Die entsprechende Frage, ob hieraus gefolgert werden könne, dass es sich bei dieser Kreuzung um einen Unfallschwerpunkt handele, beantwortete Herr Decker dahingehend, dass verbindliche behördeninterne Kriterien existierten, die von den jeweiligen Unfallkommissionen und den betroffenen Baulastträgern zu beachten seien. Derzeit seien im Bereich des Regierungsbezirks Düsseldorf lediglich 30 Kreuzungsanlagen aufgeführt, die sukzessive in den nächsten Jahren entsprechend ihrer Dringlichkeit zu einem Kreisverkehr umgebaut würden. Kreuzungsanlagen, die bereits lichtsignalgesteuert seien und nicht den Charakter einer Unfallhäufungsstelle hätten, besäßen faktisch kaum Chancen, zu einem Kreisverkehr umgebaut werden zu können.

 

Ausschussmitglied Drüll trug vor, dass es aus seiner Sicht - bezogen auf die Kreuzung L 361 / K 4 - genüge, die Ampelmasten im Verlauf der K 4 in Richtung Kreuzung zu versetzen und die dortige Fußgängerampel zu entfernen. Die heute dort vorzufindende Konstellation verunsichere viele Autofahrer. Herr Decker bat um Verständnis dafür, dass zunächst die jeweils örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde für derartige Anordnungen zuständig sei. Der Baulastträger, in diesem Fall der Landesbetrieb Straßenbau, werde lediglich gehört und sei in diesem Umfang an die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde gebunden. Grundsätzlich bedürfe es jeweils einer verkehrsfachlichen Einzelfallbetrachtung, ob der Umbau einer lichtsignalgesteuerten Kreuzung zu einem Kreisverkehr überhaupt Sinn mache.

 

Zu einer entsprechenden Frage aus dem Ausschuss zur Tank- und Rastanlage Vierwinden im Zuge der A 46 bei Kapellen erläuterte Herr Decker, dass sich die Erweiterung der Anlage auf der Nordseite im Planfeststellungsverfahren befinde, wohingegen die Erweiterung auf der Südseite der A 46 noch im Vorentwurfsstadium stecke. Ungeachtet dessen sei er zuversichtlich, für beide Maßnahmen in den nächsten Jahren das erforderliche Baurecht schaffen zu können.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Holler zur Radwegeplanung entlang der L 142, hier insbesondere zu dem im Zuge dieser Maßnahme geplanten Kreisverkehr an der Einmündung der K 7 verwies Herr Decker darauf, dass er den Erlass des beantragten Planfeststellungsbeschlusses für das nächste Jahr erwarte. Die eigentliche Realisierung bzw. bauliche Umsetzung unterliege allerdings dem Finanzierungsvorbehalt und sei insoweit zeitlich nur schwer abschätzbar.

Zu der von Ausschussmitglied Holler vorgetragenen Kritik am baulichen Zustand der Radwege entlang der L 142 im Bereich der Ortslage Bettikum sowie an der L 154 / Umgehung Büttgen gab Herr Decker zu bedenken, dass auch die bauliche Unterhaltung der Radwege in Zeiten knapper Mittel den üblichen Sparzwängen unterliege. Er bat daher um Verständnis, dass die vorhandenen Mittel kaum ausreichten, das komplette Radwegenetz entlang von Landesstraßen vollumfänglich im wünschenswerten Zustand zu halten. Alleiniger Maßstab sei daher die gebotene Verkehrssicherheit.

 

Ausschussmitglied Dorok erkundigte sich, ob im Zuge der Erweiterung der Tank- und Rastanlage Vierwinden-Nord auch Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen seien.

Einzelheiten zu dieser Raststättenerweiterung, so Herr Decker, könnten den in Kürze offenzulegenden Planunterlagen entnommen werden.

 

Die Wortmeldung von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann, wonach sich der entlang der L 280 verlaufende Radweg in einem desolaten baulichen Zustand befinde und unter Berücksichtigung seiner Funktion als Schulweg sowie als vielfrequentierte Freizeitroute dringender Sanierung bedürfe, nahm Herr Decker zum Anlass dafür zu werben, derartige Kritikpunkte unmittelbar gegenüber der Regionalniederlassung schriftlich oder per Email anzuzeigen. Ungeachtet dessen werde er die konkrete Kritik an die zuständige Abteilung seines Hauses weiterleiten.

 

Zu der im weiteren von Ausschussmitglied Ibach angesprochenen Thematik eines sogenannten Baustellenmanagements führte Herr Decker aus, dass sich die Zentrale in Gelsenkirchen bzw. der dort ansässige Betriebssitz eines solchen Instrumentariums bediene, um Parallelbaustellen und baustellenbedingte Verkehrsstaus - insbesondere auf Autobahnen - zu vermeiden. Das praktizierte Baustellenmanagement erfolge landesweit koordiniert und werde fortlaufend an den Baufortschritt und die verkehrlichen Konstellationen angepasst.

 

Eine entsprechende Frage von Ausschussmitglied Eickler zur Autobahnbrücke bei Dormagen beantwortete Herr Decker mit Hinweis darauf, dass die derzeitige Behelfsbrücke lediglich eine Übergangslösung darstelle und im Rahmen des sechsstreifigen Ausbaus der A 57 an dieser Stelle durch eine regelkonforme Brücke ersetzt werde.

 

Zu der Anschlussfrage von Ausschussmitglied Harig zum sechsstreifigen Ausbau der A 57 zwischen Dormagen und dem Autobahnkreuz Köln-Nord erläuterte Herr Decker, dass dieser Abschnitt in der Zuständigkeit der Regionalniederlassung Rheinberg liege.

 

Die Planung für die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Geismühle sei mittlerweile soweit fortgeschritten, dass voraussichtlich Anfang nächsten Jahres das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden könne. Das Projekt sei mit Kosten von deutlich mehr als 20 Mio. € kalkuliert und werde voraussichtlich ab dem Jahre 2018 realisiert werden können, so die Auskünfte von Herrn Decker auf eine entsprechende Frage von Ausschussmitglied Jung.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied von Nesselrode legte Herr Decker dar, dass in seinem Hause keine Planung für einen Radweg entlang der L 69 zwischen Wevelinghoven und Widdeshoven vorliege; gleiches gelte für die Kreuzung L 375 (K 26 alt) / B 59. Bezüglich der von Ausschussmitglied Nesselrode geschilderten Verkehrssituation auf der L 142 im Bereich der Ortslage Langwaden werde er eine örtliche Überprüfung veranlassen.

 

Nachdem Ausschussvorsitzender Fischer festgestellt hatte, dass weitere Anfragen aus dem Ausschuss nicht vorlagen, sprach er Herrn Decker namens des Ausschusses seinen Dank für die ausführlichen Erläuterungen aus.