Protokoll:

Der amtierende Vorsitzende erläuterte, dass er in der Zeit zwischen den Beiratssitzungen nicht aufschiebbare Entscheidungen nach dem Landschaftsgesetz für den Beirat treffe, die ihm seitens der Verwaltung vorgelegt würden. In der jeweils folgenden Sitzung berichte er dann dem Beirat über diese Entscheidungen.

 

Der Bericht des Vorsitzenden ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.