Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gem. § 69 LG NRW gegen die Verlängerung der Geltungsdauer der Befreiung vom 06.05.2010 bis zum 31.12.2018. Ein Jahr vor Ablauf der Verlängerung ist durch die Stadt Korschenbroich über den Stand der Bemühungen zur Verlagerung des Trainingsfeldes zu berichten.


Protokoll:

Der Vorsitzende verwies auf die lange Geschichte dieses Punktes, die unerfreulich sei, da die Stadt Korschenbroich die Termine immer wieder hinausschiebe. Es sei unverständlich, dass im Verlauf von 10 Jahren kein alternativer verträglicher Standort gefunden habe werden können. Er sei dagegen, um 5 Jahre zu verlängern. In Betracht komme seiner Meinung nach nur eine Verlängerung von 4 Jahren, um sich dann mit der Sache bei Bedarf noch einmal kritisch beschäftigen zu können.

 

Beiratsmitglied Arndt schlug vor, die Stadt zu verpflichten, 1 Jahr vor Ablauf über das Ergebnis ihrer Bemühungen zu berichten und dies in den Beschluss aufzunehmen.

 

Vorsitzender Lechner fasste nach kurzer weiterer Diskussion zusammen, dass einer Verlängerung um 4 Jahre zugestimmt werden könne, verbunden mit einer Berichtspflicht für die Stadt Korschenbroich über den Stand der Bemühungen zur Verlagerung des Trainingsfeldes 1 Jahr vor Ablauf.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Enthaltungen.