Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Einführend verwies Frau Wienands auf die graphischen Darstellungen der Inklusionsschulen, die auf ihre Initiative hin dem vorliegenden Bericht beigefügt wurden und zu einer besseren Anschaulichkeit beitrügen.

 

Herr Lonnes erläuterte den Bericht und nannte hierbei einige Zahlen aus dem Bericht, die die Schülerbewegung von den Förderschulen (insbesondere für Lernen) hin zu den Inklusionsschulen widerspiegelten.

 

Herr Demmer machte anschließend auf eine fehlerhaft berechnete Schülerzahl bei den Förderschulen für Lernen aufmerksam. Herr Lonnes sagte dem Ausschuss zu, diesen Fehler in dem Bericht zu korrigieren.
(Korrekt muss es heißen: „Im Schuljahr 2007/2008 besuchten noch 973 Kinder und Jugendliche eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen. Im Schuljahr 2013/2014 waren es nur noch 586, - 40 %“-  Anm. der Verwaltung).

 

Frau Kühl formulierte drei Fragen. Sie erbat Informationen darüber, wie Schülerinnen und Schüler mit Behinderung den Schulweg zur Regelschule bewältigen würden.

Sie fragte nach Besonderheiten bei der Betreuung von inkludierten Schülern an offenen Ganztagsschulen (OGATA), auch im Hinblick auf den besonderen individuellen Bedarf dieser Gruppe.

Schließlich erbat sie Auskunft, ob es möglich sei, die Kosten der OGATA in den entsprechenden Fällen mit den Möglichkeiten der Verhinderungspflege bzw. den zugestandenen Mitteln für den erhöhten Betreuungsbedarf zu begleichen.

 

Herr Lonnes beantwortete die drei Fragen. Er teilte mit, dass im Rhein-Kreis Neuss der Schülerspezialverkehr für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch an den Regelschulen eingerichtet sei. Dem besonderen individuellen Bedarf der OGATA Schüler mit Förderbedarf werde durch den Einsatz von fachlich qualifiziertem Personal in Zusammenwirkung mit sonderpädagogischer Förderung Rechnung getragen. Der Rhein-Kreis Neuss bietet den Schülerspezialverkehr an seinen Schulen auch für die OGATAS an. In der Begleichung der Kosten der OGATA mit den Möglichkeiten der Verhinderungspflege bzw. den zugestandenen Mitteln für den erhöhten Betreuungsbedarf sah Herr Lonnes grundsätzlich kein Problem, auch wenn er die praktische Bedeutung für eher gering halte. Hierzu wies er darauf hin, dass die Teilnahme an der OGATA grundsätzlich auch über das persönliche Budget der Eingliederungshilfe finanziert werden könne.

 

Frau Berger machte auf die Auswirkungen der inklusiven Beschulung auf die Förderschullandschaft aufmerksam und formulierte noch einmal die Sorge in Bezug auf mögliche Schließungen von Förderschulen.

 

Herr Lonnes verwies in Bezug auf die Förderbereiche Emotionale und Soziale Entwicklung sowie Sprache auf eine Stabilität der Schülerzahlen auf hohem Niveau. Auch im Bereich der Geistigen Entwicklung seien keine nennenswerten Schülerabgänge zu verzeichnen. Im Bereich Lernen allerdings seien bereits in Kaarst und Meerbusch sowie Grevenbroich und Dormagen Schulzusammenlegungen erfolgt. Gleiches werde künftig für die Stadt Neuss gelten.

 

In diesem Zusammenhang fragte Herr Demmer nach einem Mitspracherecht des Kreises bei der möglichen Zusammenlegung der beiden Neusser Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

 

Herr Lonnes verneinte dies, erwähnte aber,  dass zwischen den Schulverwaltungen Gespräche zur Gestaltung der Schullandschaft stattfänden.