Protokoll:

Herr Temburg verweist auf die Tischvorlage (Anlage 1) und informiert über Möglichkeiten, Darstellungen im Regionalplan aufzuheben. So sehe das Landesplanungsgesetz für eine Regionalplanänderung zwei Verfahrensmöglichkeiten vor. Zum einen handle es sich um eine formale Änderung, wobei insbesondere der Landesentwicklungsplan (LEP) mit seinen Vorgaben zu beachten sei. Zum anderen gebe es das Zielabweichungsverfahren. Hierbei sei u. a. das Einvernehmen mit der betroffenen Kommune herzustellen. Herr Temburg betont, dass in beiden Fällen die Firma Amprion antragsberechtigt sei und berichtet, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer für eine Regionalplanänderung etwa 14 Monat betrage.

 

Herr Dr. Kalthoff verweist darauf, dass die Dreiecksfläche Kaarst als Konverterstandort am besten geeignet sei, da diese Fläche den größten Abstand zur Wohnbebauung aufweise. Landrat Petrauschke betont, dass von Amprion zurzeit alle in Betracht kommenden Standorte parallel auf Tauglichkeit geprüft würden und zwar unabhängig von landesplanerischen Einschränkungen. Klares Ziel: Amprion solle den günstigsten Konverterstandort ermitteln. Dazu müssen selbstverständlich zunächst die in Auftrag gegebenen Gutachten abgeschlossen und ausgewertet werden. Landrat Petrauschke betont, dass es wenig sinnvoll sei, irgendwelche Schritte vorzuziehen. Warum z. B. solle der Kreis für die Dreiecksfläche eine Regionalplanänderung initiieren und Amprion ermittle schließlich, nach Auswertung aller Gutachten, einen ganz anderen, günstigeren Standort. Und Landrat Petrauschke ergänzt, dass der von Amprion ermittelte beste Standort nicht zwangsläufig der reale Konverterstandort sein müsse. Diese Entscheidung werde ja erst im weiteren Verfahren getroffen.

 

Des weiteren verweist Landrat Petrauschke darauf, dass kommunalpolitisch gesehen der Abstand zur Wohnbebauung der wichtigste Faktor sei. Das sehen die überörtlichen Planungsebenen naturgemäß etwas anders. Schließlich gebe es eine Vielzahl von Kriterien, die zu erfüllen seien. Abschließend betont Landrat Petrauschke, dass durch all die verschiedenen Aktivitäten immerhin erreicht worden sei, das Kriterium „Abstand zur Wohnbebauung“ in der Hierarchie der Kriterien weit nach vorne zu bringen. 

 

Frau Hugo-Wissemann fragt, welches Verfahren wohl die größere Aussicht auf Erfolg habe und ob Amprion zwischen den beiden Verfahren wählen könne. Herr Temburg bestätigt, dass Amprion bei der der Wahl frei sei. Er erinnert daran, dass beim Zielabweichungsverfahren das Einvernehmen mit der betroffenen Kommune hergestellt werden müsse und dass der Rat der Stadt Kaarst in der Vergangenheit bereits einen planabweisenden Beschluss gefasst habe. Herr Wappenschmidt fragt, ob Amprion bereits jetzt oder erst nach Ermittlung des günstigsten Standortes eine Regionalplanänderung beantragen könne. Landrat Petrauschke antwortet, dass zunächst einmal alle Gutachten ausgewertet werden sollten, um mit nachvollziehbaren Argumenten den günstigsten Standort zu ermitteln.

 

Herr Schröder fragt, ob nicht im Rahmen der Aufstellung des neuen Regionalplans eine Planänderung in Sachen Dreiecksfläche vorgenommen werden könne. Landrat Petrauschke betont, dass es einen Zeitdruck gebe, da bereits ein Antrag auf Auskiesung vorliege und der Antragsteller zudem einen Anspruch auf eine positive regionalplanerische Beurteilung habe. Frau Köser-Voitz verweist darauf, dass Amprion nicht nur einen Vorzugsstandort zu ermitteln habe sondern auch einen Alternativstandort. Sie fragt, ob Amprion zeitlich gesehen noch eine Regionalplanänderung beantragen könne, nachdem die Dreiecksfläche als Vorzugs- oder auch Alternativfläche der Bundesfachplanung gemeldet worden sei. Vorsitzender Herr Markert verweist auf die Aussage von Herrn Temburg, wonach die durchschnittliche Verfahrensdauer für eine Regionalplanänderung etwa 14 Monate betrage.

 

Vorsitzender Herr Markert, Landrat Petrauschke, Frau Hugo-Wissemann und Herr Molzberger diskutieren weiter zum Thema, z. B. ob es sinnvoll sei, per Kreistagsbeschluss ein erneutes Signal in Sachen Standortfindung zu setzen.