Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass inzwischen das neue kombinierte Alten- und Pflegegesetz sowie Wohn- und Teilhabegsetz (GEPA NRW) vorliege. Demnach spiele die kommunale Pflegebedarfsplanung wieder eine Rolle. Man werde das Thema aber noch im Sozial- und Gesundheitsausschuss näher erläutern.