Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren zur 2. Änderung des Landschaftsplanes V – Korschenbroich/Jüchen – und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV NRW, S. 227) die 2. Änderung des Landschaftsplanes Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt V – Korschenbroich/Jüchen – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom 30.07.2008 (Anlage 2) als Satzung.

 


 

Protokoll:

 

Herr Stiller informiert über die notwendige Änderung des Landschaftsplanes Korschenbroich/Jüchen. Wesentliche Anregungen aus der Offenlage seien nicht erfolgt.

Herr Focken, Herr Dorok, Herr Wappenschmidt und Herr Dr. Kalthoff diskutieren über die geplanten Festsetzungen. Herr Wappenschmidt plädiert für einen angemessenen Umfang landschaftsplanerischer Maßnahmen und erinnert an die getroffenen Vereinbarungen zur einvernehmlichen Umsetzung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig