Protokoll:

Allgemeiner Vertreter Steinmetz erklärte, dass das Erste Pflegestärkungsgesetz zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Kreishaushalt habe, jedoch eine Reihe maßgeblicher Verbesserungen für Betroffene bereithalte, wie z. B. erstmalig gewährte niederschwellige Entlastungsleistungen für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Herr Kresse begrüßte zwar das Erste Pflegestärkungsgesetz, merkte jedoch an, dass es nicht weitreichend genug sei, solange sich der Begriff der Pflegebedürftigkeit nicht ändere.

 

Beschluss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.