Sitzung: 16.12.2014 Kreistag
Vorlage: 68/0337/XVI/2014
Beschluss:
A) Der Kreistag beschließt folgende
Änderung der Abfallgebührensatzung:
Dritte
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von
Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung
gestellten Abfallentsorgungsanlagen vom 22.12.2011
Aufgrund des § 26 Abs. 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen -LAbfG- (SGV. NRW 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss vom 28.09.94 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 16.12.2014 die folgende Änderung beschlossen:
§
1
In § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
2. Die
Vergütung nach § 1 wird für Altpapier, -pappen, -kartonagen nach folgender
Berechnungsformel bestimmt:
V = 79,33 * m * ( 1,2463 * (z / z0) – 0,2463
)
Dabei bedeuten:
V - monatliche Vergütung in Euro
m - Angeliefertes Altpapier, -pappen, -kartonagen in Gewichtstonnen
z - Statistisches Bundesamt: Index der Großhandelsverkaufspreise für
Altpapier, Gemischtes Altpapier, (B 12 – 1.02), Gewicht 100% für den jeweiligen
Abrechnungsmonat. Jedoch mindestens 86% von z0.
z0 - Statistisches Bundesamt: Index der
Großhandelsverkaufspreise für Altpapier, Gemischtes Altpapier, (B 12 – 1.02),
Gewicht 100% für den Monat August 2014.
§2
Diese Änderung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
B) Der Kreistag beschließt
folgende Änderung der Entgeltordnung:
Siebzehnte Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen vom 18.12.96
Aufgrund des § 26 Abs. 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen -LAbfG- (SGV. NRW 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss vom 28.09.94 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 16.12.2014 die folgende Änderung beschlossen:
§ 1
§ 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Entgeltpflichtig
sind der Abfallerzeuger und der Anlieferer gesamtschuldnerisch, wenn ihre
Abfälle an den vom Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten
Entsorgungsanlagen angenommen werden.
§ 2
§ 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Für die Abfallentsorgung sind von den Benutzern folgende Entgelte
zu
entrichten:
1. Mineralische Abfälle zur
Beseitigung (Deponie Grefrath) 80,00
€/t
2. Gebundene Asbestabfälle
(Deponie Grefrath) 132,00
€/t
3. Mineralfaserabfälle (Deponie
Grefrath) 250,00
€/t
4. Garten-, Parkabfälle
(kompostierbar, ohne Verunreinigungen) 49,50
€/t
5. Garten-, Parkabfälle
(kompostierbar, mit Verunreinigungen) 65,00
€/t
6. Kompostierbare
Gewerbeabfälle 69,00
€/t
7. Äste, Stämme, Baumstubben
mit einem 40,00
€/t
Durchmesser von mehr als 15 cm,
sortenreines Langgras
8. Straßenkehricht 140,00 €/t
9. Holz der Kategorie A4 167,00
€/t
10. Klärschlamm 167,00
€/t
11. Sortenreine Wertstoffe 50,00
€/t
12. Sonstige Abfälle, leichter
als 0,2 t/m3 135,00
€/t
13. Sonstige Abfälle, gleich
oder schwerer als 0,2 t/m3 167,00
€/t
Bei den Entgeltgruppen 11
und 12 wird das spezifische Gewicht ermittelt als Quotient aus dem Gewicht der
angelieferten Abfälle und dem Fahrzeug- bzw. Behältervolumen.
Das Mindestentgelt beträgt 15,00 €/Anlieferung.
§ 3
§ 2 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
(5) Für
Anlieferungen zur Kompostierungsanlage Korschenbroich, die ein Abfallgewicht
von 200 kg unterschreiten, wird abweichend von § 2 ein pauschales Entgelt von
15,00 € je Anlieferung erhoben.
§ 4
Diese Änderung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Protokoll:
Dezernent Karsten Mankowsky korrigierte den Beschlussvorschlag insoweit, dass es sich um die 17. Änderung der Entgeltordnung handele.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig