Beschluss:

Der Kreistag beschließt gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW das Gutachten „Pflegebedarfsanalyse Rhein-Kreis Neuss“ der Institut for Health Care Buisness GmbH vom November 2013 zur Örtlichen Planung im Sinne des § 7 Abs. 1 APG NRW zu erklären.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Gutachten und diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.

 

Der Kreistag beschließt des Weiteren, dass gemäß § 11 Abs. 7 APG NRW eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 AGP NRW, die im Rhein-Kreis Neuss neu entstehen und zusätzliche Plätze schaffen sollen, davon abhängig ist, dass für diese Einrichtungen auf der Grundlage der örtlich verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG NRW ein Bedarf bestätigt wird (Bedarfsbestätigung). Maßstab für die Bedarfsfeststellung ist alleine der Gesamtbedarf im Rhein-Kreis Neuss. Der Kreistag wird im Prozess der umsetzung des Beschlusses auf die Ausgewogenheit des Bedarfs in den Städten und Gemeinden achten.

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 11 Abs. 7 Satz 2 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink machte auf die gute Versorgungssituation mit Pflegeplätzen im Rhein-Kreis Neuss aufmerksam. Insgesamt gebe es ein Überangebot. Es müsse daran gearbeitet werden, die Lebens- und Wohnqualität der älteren Menschen zu verbessern.

 

Kreistagsabgeordnetener Erhard Demmer unterstützte das Vorhaben des Kreises. Er beantragte hinter den Satz „Maßstab für die Bedarfsfeststellung ist alleine der Gesamtbedarf im Rhein-Kreis Neuss.“ Folgende Ergänzung mit aufzunehmen: „Der Kreistag wird im Prozess der Umsetzung des Beschlusses auf die Ausgewogenheit des Bedarfs in den Städten und Gemeinden achten.“

 

Auch Kreistagsabgeordnete Gertrud Servos begrüßte das neue Landesgesetz. Es gebe dem Rhein-Kreis Neuss eine gute Handhabe um die Pflegeplätze zu planen. Außerdem lobte sie Ministerin Barbara Steffens, die auch Vertreter der Betroffenen mit an einen Tisch geholt hätte.

 

Kreistagsabsabgeordnete Astrid Westermann appelierte an die Verantwortlichen, in den Bereichen, wo ein erhöhter Bedarf an Pflegeplätzen ausgewiesen wurde, gemeinsame Gespräche zu führen.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Martina Flick wies auf die nach ihrer Ansicht bestehende Unterversorgung in Kaarst hin. Man sollte den Menschen eine wohnungsortnahe Versorgung ermöglichen.

 

Da das Gutachten spätestens im Jahr 2016 erneuert wird, habe er keine Bedenken dem Beschlussvorschlag zu folgen, so Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel. Dem Abstimmungsbedarf mit den Städten und Gemeinden sollte aber noch nachgekommen werden.

 

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz stellte klar, dass alle Bemühungen der Städte und Gemeinden für eine altersgerechte Struktur unterstützt würden.

 

1. stellvertretender Landrat Dr. Hans-Ulrich Klose erläuterte ausführlich die bisherige Situation und die Chancen, die das neue Gesetz biete, um eine gleichmäßige Versorgung zu gewährleisten. Insbesondere habe der Kreis die Möglichkeit, Fehlentwicklungen entgegen zu steuern.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass schon jetzt ca. 150 Pflegeplätze nicht belegt seien und weitere im Bau befindlich wären.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig