Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erklärte, dass die vorgelgten Zahlen so nicht ohne weiteres nachvollzogen werden könnten. Der zum 01.01.2015 in Kraft tretende gesetzliche Bruttomindestlohn i. H. v. 8,50 € pro Stunde rechtfertige keinesfalls die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung um 20 %. Außerdem seien die variablen Kosten zum Teil gesunken. Eine Erhöhung halte seine Fraktion zwar für angebracht, jedoch nicht in der vorgeschlagenen Höhe von 20 %. Er beantrage daher die Tarife um nur 15 % zu erhöhen.

 

Dem stimmte Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer zu. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Dieselpreis seit 2011 gesunken sei, die Lebenshaltungskosten (Verbraucherpreisindex) um 3,5%-Punkte gestiegen seien, die Belegungsquote der Taxen nur 45% betrage und die Taxikonzessionen sehr gefragt seien, halte er eine Erhöhung um 20 % für viel zu hoch. Ein Vergleich mit dem ÖPNV sei nicht möglich. Dem Vorschlag der SPD könne sich seine Fraktion jedoch anschließen.

 

Auch Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel schloss sich dem Änderungsvorschlag an. Die Taxiunternehmen sollten zunächst ihre Auslastung steigern.

 

Kreistagsabgeordneter Bijan Djir-Sarai merkte an, dass dies ein Beispiel für die Auswirkungen des Mindestlohns sei.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass die Taxen Teil des öffentlichen Personennahverkehrs seien.

 

Dezernent Tillmann Lonnes erklärte, dass das von der IHK erstellte Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis komme, dass die allgemeine Steigerung der Lohn- und Lohnnebenkosten nur durch eine Tariferhöhung zwischen 20 % und 25 % aufzufangen sei. Auch wenn man sich seitens der Verwaltung dieser Auffassung nur eingeschränkt anschließen könne, halte man eine Erhöhung von 20 % für angemessen.