Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies auf die als Tischvorlage vorgelegte Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion und die Antwort der Verwaltung hin. Er berichtete anschließend kurz vom Termin am 03.12.2014 bei dem Amprion die zwei nach seiner Sicht am besten geeigneten Standorte vorgestellt habe. Jetzt sei es Aufgabe von Amprion und der Bundesnetzagentur, die weiteren Schritte vorzunehmen.

 

Er entnehme der Antwort, dass bislang noch nicht über die Auskiesung entschieden worden sei, so Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel. Seine Fraktion sehe die Dreiecksfläche anhand der Kriterien als am besten geeignet an. Über kurz oder lang müsse dies auch von der Politik so ausgesprochen werden. Es sei in der Presse der Eindruck entstanden, dass der Landrat lediglich darauf hinweist, wie schwierig eine Realisierung auf der Fläche sei und man sich darüber hinaus nicht damit befasse. Diesem Eindruck wolle seine Fraktion entgegen wirken. Man müsse die Voraussetzungen schaffen, um diesen Standort möglich zu machen. Unter Bezugnahme auf die Berichterstattung in der Presse, bat er den Landrat um größere Neutralität im Hinblick auf die zwei Standorte.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann erklärte, dass es um die Kriterien und deren ordentliche Abwägung gehe. In Bezug auf die Auskiesungsgenehmigung müsse ein sachliches und rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet werden. Abschließend müsse die Bezirksregierung die regionalplanerische Entscheidung treffen.

 

Auch Dezernent Mankowsky betonte, dass der Antragssteller einen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren habe. Außerdem wies er darauf hin, dass die Genehmigung nicht zwangsläufig auch eine Auskiesung bedeute.

 

Seine Fraktion habe sich über den Antrag der SPD gewundert, da Amprion für die Antragstellung zuständig sei, so Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel. Zunächst sollten die grundsätzliche Fragen geklärt werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betonte, dass er immer darauf hingewiesen habe, dass es bei der Dreiecksfläche gegenläufige landesplanerische Vorgaben gebe. Für den Fall, dass der Rhein-Kreis Neuss die Genehmigung zur Auskiesung verzögere, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt seien, mache man sich schadensersatzpflichtig. Ein entsprechender von der SPD angeregter Beschluss wäre rechtswidrig.

Der Antrag zur Änderung der Nutzung der Fläche müsse begründen, warum man von einer vorgesehenen Planung zur Nutzung von oberflächennahen Bodenschätzen abweichen sollte und von jemandem gestellt werden, der auf dieser Fläche ein anderes Vorhaben realisieren möchte. Das könne weder vom Rhein-Kreis Neuss noch vom Regionalrat übernommen werden. Das genaue Verfahren zur Änderung werde in der kommenden Sitzung des Regionalrates am 11.12.2014 nochmals erläutert.

 

Allgmeiner Vertreter Jürgen Steinmetz betonte, dass Kreistag und Kreisverwaltung stets das Interesse der gesamten Kreisbevölkerung im Blick hätten. Dies verbiete eine Vorfestlegung auf einen bestimmten Standort zum jetzigen Zeitpunkt.

 

Dem stimmte auch Kreistagsabgeordneter Wolfgang Wappenschmidt zu. Man sollte objektiv bleiben und könne als Politik keine Entscheidung treffen, die anderen obliegt.