Sitzung: 24.02.2015 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/0433/XVI/2015
Beschluss:
Der Nahverkehrs-
und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das
vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2016 – 2020 (gemäß Sitzungsvorlage Nr.
66/0433/XVI/2015) für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die
Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der
Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Fischer verwies auf die detaillierte Verwaltungsvorlage
und die dort für die einzelnen Programmjahre aufgeführten Straßen- und Radwegemaßnahmen.
Dezernent Mankowsky unterstrich einleitend nochmals, dass man
in Anbetracht bestehender Finanzknappheit und wegbrechender Bezuschussung durch
das Land jeweils im Einzelfall sehen müsse, ob und in welchem Umfang die im
Programm 2016 – 2020 gelisteten Maßnahmen tatsächlich und planmäßig umgesetzt
werden könnten.
Die Verwaltung
habe sich insoweit veranlasst gesehen, alle Einzelmaßnahmen bis auf den für
2017 vorgesehenen Radweg entlang der K 42 jeweils um ein Jahr zu verschieben.
Der entlang der K 42 von Lüttenglehn bis zur L 32 geplante Radweg sei als
wichtiger und sinnvoller Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz zu werten.
Die Verwaltung sei verhalten optimistisch, dass der letztjährig im Mai 2014
gestellte Förderantrag Aufnahme in das Radwegeförderprogramm des Landes finde
und die Radwegeverbindung entsprechend bezuschusst werde.
Dezernent Mankowsky legte ein weiteres Augenmerk auf die im
Straßenbauprogramm für die Jahre 2017 und 2018 vorläufig gelistete
Straßenbaumaßnahme K 9 n (Strümp bis Osterath). Erschwerend für die
Realisierung dieser Straßenbaumaßnahme sei der Umstand, dass bis auf weiteres –
zumindest für den Bereich des Bebauungsplanes 281 der Stadt Meerbusch – kein
uneingeschränktes Baurecht vorliege, da gegen diesen Bebauungsplan Rechtsmittel
eingelegt worden seien, über die im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vom
OVG Münster zu entscheiden sein werde. Dies sei neben den hiermit verbundenen
zeitlichen Verzögerungen insbesondere auch deshalb unerfreulich, als hierdurch
bedingt die theoretischen Chancen auf eine finanzielle Förderung weiter
abnehmen würden.
Ausschussmitglied Dorok betonte, dass seine Fraktion der Planung
der K 9 n – ebenso wie der der K 37 n – unverändert ablehnend gegenüberstehe.
Seine Frage, ob
die K 9 überhaupt Chancen habe, bezuschusst zu werden, beantwortete Dezernent Mankowsky dahingehend, dass
die Aussichten eher gering seien, zumal – wie bereits ausgeführt – das
uneingeschränkte Baurecht bis auf Weiteres nicht gegeben sei.
Ausschussmitglied Hugo-Wissemann erklärte für ihre Fraktion, dass der Beschlussvorschlag
der Verwaltung bzw. die empfohlene Verschiebung der meisten Maßnahmen um jeweils
ein Jahr in Anbetracht der finanziellen Rahmenbedingungen grundsätzlich
nachvollziehbar sei. Kein Verständnis habe sie jedoch für die zeitliche
Rückstufung des Radweges entlang der K 12 ins Jahr 2020, zumal dieser aus ihrer
Sicht verkehrlich dringend notwendige Radweg ursprünglich bereits im Programm
für das Jahr 2014 gestanden habe.
Diesen
Ausführungen widersprach Ausschussmitglied
Geroneit, der die Realisierung dieses Radweges entlang der K 12 unter
Berücksichtigung des Straßenquerschnittes als nicht dringlich einstufte.
Insbesondere unter Verkehrssicherheitsaspekten sei die von der Verwaltung
vorgenommene Einstufung für das Jahr 2020 vertretbar.
Mit Zustimmung des
Ausschusses erteilte Ausschussvorsitzender
Fischer an dieser Stelle Herrn Heribert
Adamski als Vertreter des ADFC das Wort. Dieser merkte zu der vorigen
Kontroverse der Ausschussmitglieder Hugo-Wissemann
und Geroneit an, dass die K 12 beidseits der Fahrbahn jeweils mit
durchgezogenen weißen Linien von der Fahrbahn abgesetzte Mehrzweckstreifen
aufweise. Diese erfüllten jedoch nicht die Anforderungen an eine
verkehrssichere Führung des Radverkehrs. Seiner Auffassung nach sei die
Situation der K 12 durchaus mit der K 10 zwischen Grevenbroich-Noithausen und
Grevenbroich-Barrenstein vergleichbar. Der ADFC halte derartige
Mehrzweckstreifen wie auf der K 12 generell für Radfahrer für ungeeignet und
risikobehaftet.
Ausschussmitglied Roßdeutscher sprach sich dafür aus, in Zeiten knapper
Kassen und maroder Straßen weniger in den Radwegebau als vielmehr in die
Straßenin-frastruktur zu investieren.
Diese Wortmeldung
aufgreifend erläuterte Dezernent
Mankowsky, dass das Land die Mittel für den klassischen Straßenneubau
zuletzt weiter drastisch reduziert habe, wohingegen die Finanzierung neuer
Radwege – wenigstens vorläufig - in begrenztem Umfang gewährleistet sei.
Bezug nehmend auf
das von der Verwaltung vorgeschlagene Programm 2016 – 2020 kritisierte Ausschussmitglied Drüll, dass der
zweite Bauabschnitt der Südwestumgehung Kleinenbroich nunmehr erst im
Programmjahr 2020 gelistet sei. Seiner Auffassung nach müsse die Fortsetzung
der Umgehung von Kleinenbroich in südliche Richtung bis zur K 35 mit Vorrang
betrieben werden. Die Kleinenbroicher Bevölkerung habe kein Verständnis dafür,
dass der zweite Bauabschnitt auf Jahre hinaus auf sich warten lasse.
Nachdem Ausschussvorsitzender Fischer
festgestellt hatte, dass weitere Wortmeldungen nicht vorlagen, rief er zur
Beschlussfassung über den Verwaltungsvorschlag auf.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
beschlossen (19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)