Beschluss:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2016 – 2020 (gemäß Sitzungsvorlage Nr. 66/0433/XVI/2015) für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 


Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer verwies auf die detaillierte Verwaltungsvorlage und die dort für die einzelnen Programmjahre aufgeführten Straßen- und Radwegemaßnahmen.

 

Dezernent Mankowsky unterstrich einleitend nochmals, dass man in Anbetracht bestehender Finanzknappheit und wegbrechender Bezuschussung durch das Land jeweils im Einzelfall sehen müsse, ob und in welchem Umfang die im Programm 2016 – 2020 gelisteten Maßnahmen tatsächlich und planmäßig umgesetzt werden könnten.

Die Verwaltung habe sich insoweit veranlasst gesehen, alle Einzelmaßnahmen bis auf den für 2017 vorgesehenen Radweg entlang der K 42 jeweils um ein Jahr zu verschieben. Der entlang der K 42 von Lüttenglehn bis zur L 32 geplante Radweg sei als wichtiger und sinnvoller Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz zu werten. Die Verwaltung sei verhalten optimistisch, dass der letztjährig im Mai 2014 gestellte Förderantrag Aufnahme in das Radwegeförderprogramm des Landes finde und die Radwegeverbindung entsprechend bezuschusst werde.

 

Dezernent Mankowsky legte ein weiteres Augenmerk auf die im Straßenbauprogramm für die Jahre 2017 und 2018 vorläufig gelistete Straßenbaumaßnahme K 9 n (Strümp bis Osterath). Erschwerend für die Realisierung dieser Straßenbaumaßnahme sei der Umstand, dass bis auf weiteres – zumindest für den Bereich des Bebauungsplanes 281 der Stadt Meerbusch – kein uneingeschränktes Baurecht vorliege, da gegen diesen Bebauungsplan Rechtsmittel eingelegt worden seien, über die im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vom OVG Münster zu entscheiden sein werde. Dies sei neben den hiermit verbundenen zeitlichen Verzögerungen insbesondere auch deshalb unerfreulich, als hierdurch bedingt die theoretischen Chancen auf eine finanzielle Förderung weiter abnehmen würden.

 

Ausschussmitglied Dorok betonte, dass seine Fraktion der Planung der K 9 n – ebenso wie der der K 37 n – unverändert ablehnend gegenüberstehe.

Seine Frage, ob die K 9 überhaupt Chancen habe, bezuschusst zu werden, beantwortete Dezernent Mankowsky dahingehend, dass die Aussichten eher gering seien, zumal – wie bereits ausgeführt – das uneingeschränkte Baurecht bis auf Weiteres nicht gegeben sei.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann erklärte für ihre Fraktion, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung bzw. die empfohlene Verschiebung der meisten Maßnahmen um jeweils ein Jahr in Anbetracht der finanziellen Rahmenbedingungen grundsätzlich nachvollziehbar sei. Kein Verständnis habe sie jedoch für die zeitliche Rückstufung des Radweges entlang der K 12 ins Jahr 2020, zumal dieser aus ihrer Sicht verkehrlich dringend notwendige Radweg ursprünglich bereits im Programm für das Jahr 2014 gestanden habe.

 

Diesen Ausführungen widersprach Ausschussmitglied Geroneit, der die Realisierung dieses Radweges entlang der K 12 unter Berücksichtigung des Straßenquerschnittes als nicht dringlich einstufte. Insbesondere unter Verkehrssicherheitsaspekten sei die von der Verwaltung vorgenommene Einstufung für das Jahr 2020 vertretbar.

 

Mit Zustimmung des Ausschusses erteilte Ausschussvorsitzender Fischer an dieser Stelle Herrn Heribert Adamski als Vertreter des ADFC das Wort. Dieser merkte zu der vorigen Kontroverse der Ausschussmitglieder Hugo-Wissemann und Geroneit an, dass die K 12 beidseits der Fahrbahn jeweils mit durchgezogenen weißen Linien von der Fahrbahn abgesetzte Mehrzweckstreifen aufweise. Diese erfüllten jedoch nicht die Anforderungen an eine verkehrssichere Führung des Radverkehrs. Seiner Auffassung nach sei die Situation der K 12 durchaus mit der K 10 zwischen Grevenbroich-Noithausen und Grevenbroich-Barrenstein vergleichbar. Der ADFC halte derartige Mehrzweckstreifen wie auf der K 12 generell für Radfahrer für ungeeignet und risikobehaftet.

 

Ausschussmitglied Roßdeutscher sprach sich dafür aus, in Zeiten knapper Kassen und maroder Straßen weniger in den Radwegebau als vielmehr in die Straßenin-frastruktur zu investieren.

 

Diese Wortmeldung aufgreifend erläuterte Dezernent Mankowsky, dass das Land die Mittel für den klassischen Straßenneubau zuletzt weiter drastisch reduziert habe, wohingegen die Finanzierung neuer Radwege – wenigstens vorläufig - in begrenztem Umfang gewährleistet sei.

 

Bezug nehmend auf das von der Verwaltung vorgeschlagene Programm 2016 – 2020 kritisierte Ausschussmitglied Drüll, dass der zweite Bauabschnitt der Südwestumgehung Kleinenbroich nunmehr erst im Programmjahr 2020 gelistet sei. Seiner Auffassung nach müsse die Fortsetzung der Umgehung von Kleinenbroich in südliche Richtung bis zur K 35 mit Vorrang betrieben werden. Die Kleinenbroicher Bevölkerung habe kein Verständnis dafür, dass der zweite Bauabschnitt auf Jahre hinaus auf sich warten lasse.

 

Nachdem Ausschussvorsitzender Fischer festgestellt hatte, dass weitere Wortmeldungen nicht vorlagen, rief er zur Beschlussfassung über den Verwaltungsvorschlag auf.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen (19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)