Protokoll:

Herr Graul erläuterte, dass das Land eine Novellierung des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes NRW plane. Er fasste für den Ausschuss die wesentlichen Änderungsinhalte zusammen und verwies explizit auf die §§ 4, 6, 11 und 35 des Gesetzentwurfes.