Protokoll:

Herr Mankowsky fasst den aktuellen Sachstand zusammen und verweist dabei auf die Tischvorlage (Anlage 2). Zurzeit ermittle ein Ingenieurbüro die Kosten, die für die Kappung von Grundwasserspitzen im Raum Korschenbroich entstünden. Bis zum Jahresende werde dieses Kostengutachten vorliegen. Für den Raum Dormagen-Gohr solle der Erftverband ebenfalls die Kosten für die Kappung von Grundwasserspitzen berechnen. Außerdem solle in diesem Bereich untersucht werden, ob es möglich sei, Versickerungsstandorte zu verlagern.

 

Herr Dr. Kalthoff erkundigt sich, ob die reduzierte Wasserentnahme im Wasserwerk Hoppbruch durch eine reduzierte Versickerung von Sümpfungswasser zeitgleich ausgeglichen werde. Herr Mankowsky bejaht dies.

 

Herr Dr. Kalthoff fragt an, wer denn nach der Ermittlung der Kosten eigentlich der zuständige Aufraggeber potentieller Maßnahmen zur Senkung der Grundwasserspitzen sei. Herr Mankowsky antwortet, dass dieses noch geklärt werden müsse. Diskutiert werde z. B. ein Genossenschaftsmodell, bestehend aus Bürgern, Städten und dem Rhein-Kreis Neuss.