Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zur Kenntnis.

-        Im Sinne des § 19 KiBiz, bildet dies die Grundlage der Jugendhilfeplanung, in deren Rahmen die Verwaltung beauftragt wird, Gruppenformen und Betreuungszeiten festzusetzen sowie die Zuschüsse des Landes gemäß §21 Abs. 1 KiBiz zu beantragen.

-        Darüber hinaus wird das Jugendamt beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.

-        Der Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan dargestellten Ausbau der Plätze für Kinder U3 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur weiteren notwendigen Umsetzung.

-       Der Bedarf für Kinder unter 3 Jahren ist jährlich im Rahmen der Bedarfsplanung zu prüfen und gegebenenfalls neu festzulegen

-        Der Jugendhilfeausschuss nimmt die im Bedarfsplan dargestellte Unterversorgung im Bereich der Kinder über 3 Jahre zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung

 

Ø  Die Stadt Korschenbroich bei der Einrichtung eines Provisoriums für eine Gruppe der Gruppenform III mit bis zu 25 Plätzen für Kinder über drei Jahre nach § 21 KiBiz zu fördern.

 

 


Protokoll:

Herr Berheide berichtet anhand einer Power Point Präsentation über die Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen für Kinder für die Jahre 2014/2015.

 

Herr Becker bedankte sich zunächst für den Vortrag und das bisher Geleistete, gab jedoch zu bedenken, dass man bei der Planung der Bedarfszahlen auch Fehler gemacht habe, indem man die Neubaugebiete, vor allem in Korschenbroich, offenbar nicht ausreichend mit berücksichtigt habe. Auch die permanente Nutzung der Überbelegungsplätze bereite ihm Sorgen. Dies dürfe keine Dauerlösung sein, da dies weder für die Kinder noch für die Erzieherinnen förderlich sei.

 

Herr Berheide antwortete, dass man durch die derzeitigen Baumaßnahmen bereits auf die Probleme reagiert habe. Die Situation in Korschenbroich sei zwar tatsächlich kritisch, doch habe man diese Entwicklung leider nicht in Gänze absehen können. Herr Lonnes ergänzte, dass durch die zwei Neubaumaßnahmen in Korschenbroich eine Entspannung der Situation abzusehen sei. Die Bedarfsplanung gestalte sich auch deshalb so schwierig, weil man auf Fördermittel angewiesen sei. Trotzdem habe man es bisher immer geschafft einen KiTa- bzw. Tagespflegeplatz anzubieten und die Bedarfsquote zu 100 % erfüllen zu können.

 

Herr Wappenschmidt schloss sich dieser Aussage an. Man habe auf die Probleme reagiert und es herrsche weder Not noch Mangel an Plätzen, da man bisher jedem Kind einen Platz anbieten konnte.

 

Herr Becker erläuterte, dass das Ausbauziel sich am Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz orientieren müsse. Es habe genug Indikatoren für eine steigende Bedarfslage gegeben und man habe diese Entwicklung nicht in einem ausreichenden Maße zur Kenntnis genommen. Vor allem die Überbelegung der Gruppen sei ihm ein Dorn im Auge.

 

Herr Clancett merkte an, dass ein Neubaugebiet nicht auch immer gleichbedeutend mit dem Zuzug vieler Kinder sei. Er sprach sein Lob an das Jugendamt für den Weitblick bei den Planungen aus.

 

Herr Lonnes teilte mit, dass man versuche Überbelegungen zu vermeiden, bzw. diese so gering wie möglich zu halten. Für eine gewisse Zeit sei dies jedoch tragbar und die Qualität der Arbeit leide dadurch nicht. Es sei leider nicht möglich die Bedarfszahlen ganz genau vorherzusagen, da dies von vielen Faktoren, wie zum Beispiel der Geburtenentwicklung und der Zuzüge im Rhein-Kreis Neuss, abhängig sei und es auch immer wieder zu Überraschungen kommt, die in der Planung nicht berücksichtigt werden könnten.

 

Frau Klein ergänzte, dass es sich um eine sehr schwierige und komplexe Aufgabe handele. Sie sei erleichtert, dass es bisher gelungen ist, die Bedarfsplanung nahezu passgenau umzusetzen. Insgesamt herrsche eine hohe Qualität der Arbeit vor. Alle Kinder haben einen Platz gefunden und es gab noch keine Beschwerden.

 

Anschließend ließ der Vorsitzende des Kreisjugendhilfeausschusses, Herr Rosellen, über den Vorschlag der Verwaltung  abstimmen. Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: