Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

a) Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung zur 5. Änderung des Landschaftsplanes II - Dormagen –.

 

b) Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März 2010 (GV NRW S. 185) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 5. Änderung des LP II – Dormagen – und der Durchführung der Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.

 

 


Protokoll:

Herr Dr. Kalthoff fragt, ob im FFH- Gebiet „Zonser Grind“ ein Anstieg des Grundwasserspiegels geplant sei. Herr Große verneint dieses und betont, dass gerade im Zonser Grind aufgrund sandiger, durchlässiger Böden verschiedene trockenheitsliebende Grünlandgesellschaften von Bedeutung seien.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen