Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt dem Entwurf des Kreisjugendförderplanes für die Jahre 2015 -2019 in der vorliegenden Fassung zu. Die darin getroffenen Regelungen zur Förderung der Jugendarbeit erlangen mit dem Tag der Beschlussfassung ihre Gültigkeit.

 

 


Protokoll:

Frau Klein verwies den Kreisjugendhilfeausschuss zunächst auf die umfassende Sitzungsvorlage. Sie sei stolz auf die Jugendpflege für den komplexen und umfangreichen Kreisjugendförderplan, welcher die Voraussetzungen und Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit in freier, wie in öffentlicher Trägerschaft, regelt. Der Kreisjugendförderplan zeige die guten Strukturen und Vernetzungen des Jugendamtes und leiste einen wichtigen Beitrag zur Prävention.

 

Herr Schmitz sprach im Namen der SPD Fraktion seinen Dank an das Jugendamt aus. Er zeigte sich besonders erfreut über den im Kreisjugendförderplan gewählten Familienbegriff.


Auch Herr Wappenschmidt bedankte sich und führte aus, dass der Kreisjugendförderplan die gute Zusammenarbeit des Jugendamtes mit den freien und öffentlichen Trägern zeige. Auch wichtige und aktuelle Themen wie Inklusion und Medienkompetenz seien berücksichtigt worden. Es handele sich um eine gute Grundlage für die weitere Arbeit des Jugendamtes. Des weiteren schlug er vor, dass das Jugendamt in den kommenden Ausschusssitzungen fortlaufend einzelne Themenbereiche aus dem Kreisjugendförderplan herausgreifen und dem Kreisjugendhilfeausschuss mit weiteren Informationen vorstellen solle.

 

Auf Kritik von Herrn Becker antwortete Frau Klein, dass der Kreisjugendförderplan auch die Themen Kinderarmut und Kinderrechte behandele. So werde zum Beispiel in der nächsten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses ausführlich über die Themen Kinderarmut bzw. Chancengleichheit berichtet. Darüber hinaus habe man im Kreisjugendförderplan bewusst auf Details bzw. Feinheiten verzichtet, um das Werk und somit auch die damit verbundene Arbeit, möglichst offen zu gestalten.

 

Herr Lonnes teilte mit, dass es Aufgabe des Kreisjugendförderplans sei, die im Haushalt eingestellten Mittel in Höhe von ca. 700.000 €, bestmöglich und in Zusammenarbeit mit den Trägern und auch den Jugendlichen direkt einzusetzen.

 

Herr Schmitz würdigte ausdrücklich, dass man auch sehr ausführlich auf die Rechtsgrundlagen zum Jugendförderplan eingegangen sei. Dies mache den Plan nachvollziehbar und transparent.

 

In der folgenden Abstimmung wurde die Neufassung des Kreisjugendförderplans bei einer Enthaltung, ansonsten einstimmig, angenommen.