Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde widerspricht derzeit der Gewährung von Befreiung für die Errichtung eines Schutzdachs und der Installation einer Fontäne am Jröne Meerke. Der Beirat empfiehlt der Stadt Neuss, möglichst schnell ein Gesamtkonzept für den Bereich des Jröne Meerke zu erstellen und dem Beirat vorzulegen.


Protokoll:

Beiratsmitglied Hübinger bezeichnete die geplante Aktion als Farce. Seit zwei Jahren versuche die Politik in Neuss die Situation am Gewässer zu verändern. Es seien massive Baumfällarbeiten durchgeführt worden. Von dem Standort des Schutzdachs bis zu den Anlagen der ehemaligen Badeanstalt, die mehr Schutz böten, sei es nur eine kurze Strecke. Er sei gegen das Schutzdach. An dieser Stelle hielten sich im Sommer viele Jugendliche auf. Es werde Rauschgift konsumiert. Hier solle sich die Stadt etwas anderes einfallen lassen.

Im hinteren Teil des Geländes werde derzeit umfangreich der Gehölzbestand beseitigt. Dies biete einen traurigen Anblick. Auch sei für ihn nicht klar, wie die Fontäne betrieben werde. Er könne nur dazu raten, dem nicht zuzustimmen.

 

Beiratsmitglied Reith stimmte dem zu. Auch benötige das Jröne Meerke keine optische, sondern eine naturschutzfachliche Aufwertung. Die für die Fontäne benötigten Gelder könne man besser zum Beispiel für Wasserpflanzen verwenden. Möglicherweise stehe dem aber der hohe Fischbesatz entgegen. An dem Gewässer sei viel zu tun. Die Fontäne halte er für überflüssig.

 

Beiratmitglied Bolz erklärte, dass er das Gewässer bereits seit langer Zeit kenne. In den 60er Jahren sei das Gewässer bereits stark besucht gewesen, habe aber trotzdem zum Nordkanal einen dichten Schilfgürtel besessen. Seitdem sei dieser stark zurückgegangen, da nur noch am Freizeitwert des Geländes gearbeitet werde. Hier sei eine Gesamtplanung notwendig, die die Funktion als Freizeit- aber auch als Naturgewässer berücksichtige und Entwicklungsmaßnahmen aufzeige. Die jetzt vorgesehenen Einzelmaßnahmen seien nicht zustimmungsfähig.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks stimmte dem zu. Man könne durchaus über die beiden Anträge neu nachdenken, wenn diese Teil eines schlüssigen Gesamtkonzeptes seien. Naturschutz und Naherholung müssten dabei beide berücksichtigt werden.

 

Herr Schmitz gab aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde den Forderungen nach einem umfassenden Entwicklungskonzept für den Raum Jröne Meerke Recht. Dies sei unter Beteiligung eines größeren Kreises, auch des Beirates und der Unteren Landschaftsbehörde, sicherlich erforderlich.

Gleichwohl seien die beiden von der Stadt Neuss jetzt beantragten Maßnahmen nicht schädlich. Der Fontäne würden über die optische Wirkung hinaus auch noch weitere Wirkungen zugemessen. Das Schutzdach sei an einer Stelle geplant, an der sich die Erholungssuchenden in diesem Bereich ohnehin aufhielten.

Die beiden Maßnahmen seien mit Blick auf ein umfassendes Entwicklungskonzept nicht als schädlich anzusehen. In der Bürgerversammlung am 4. März habe die Stadt ein erstes grobes Konzept präsentiert, welches neben Ultraschalleinsatz zur Algenbekämpfung auch die Pflanzung kleiner Hecken zur Verringerung der Übersichtlichkeit des Geländes für die Gänse, Uferbepflanzungen und verschiedene weitere Maßnahmen vorsehe. Auch sei ein Schilfgürtel geplant.

Die umsetzungsreife Ausarbeitung des Entwicklungskonzeptes erfordere jedoch noch Zeit. Er spreche sich, wie in der Vorlage dargelegt, für eine Zustimmung zu den beiden Maßnahmen aus. Sollten diese im Rahmen eines Gesamtkonzeptes geändert werden müssen, sei dies leicht möglich.

 

Vorsitzender Lechner bezweifelte, dass die beiden Maßnahmen, wenn sie denn angelegt würden, jemals wieder zurückgebaut würden.

Bedeutsam sei auch, dass in diesem Raum außerordentlich viel abgeholzt worden sei. Damit habe man alle Vogelarten, die Deckung benötigten, vertrieben. Dies sei sehr ärgerlich. Er sehe hierfür keinerlei Anlass.

 

Herr Schmitz wies darauf hin, dass es sich hier wesentlich um Maßnahmen im Rahmen der Sturmschadensbeseitigung sowie des Einschlags der früher dort aufstehenden Pappeln handele. Er habe die Stadt Neuss hierzu bereits um Stellungnahme gebeten. Falls diese früh genug zugehe, könne hierzu in der Niederschrift berichtet werden.

 

Anm.: Leider liegt die Stellungnahme der Stadt noch nicht vor.

 

Beiratsmitglied Hübinger bezeichnete die Beseitigung der Sturmschäden als für manche Maßnahme herangezogenen Grund.

Im Selikumer Busch seien drei Schutzdächer vorhanden gewesen. Eines bestehe noch, zwei seien abgebrannt. Er befürchte dies auch hier.

 

Herr Schmitz hielt dem entgegen, dass dies eine Hypothese sei. Am Jröne Meerke sei zudem die soziale Kontrolle höher, als in Waldflächen.

 

Beiratsmitglied Hübinger entgegnete, dass dies nur tagsüber der Fall sei. Er sei täglich am Wasser, sehe aber nie eine Kontrolle. Es werde weiter gefüttert. Die Fütternden seien über ein Verbot oft überrascht.

 

Herr Schmitz empfahl die Weitergabe dieser Informationen, falls es sich um Schwerpunktzeiten handele, an die Stadt Neuss als Ordnungsbehörde. Deutlicher, als dies am See der Fall sei, könne man das Verbot und seinen Sinn kaum beschildern.

 

Beiratsmitglied Reith erklärte, dass die beiden Maßnahmen zwar möglicherweise nicht schädlich seien, sie seien aber auch nicht nützlich. Die Sauerstoffanreicherung, wenn sie denn überhaupt erforderlich sei, könne auch zum Beispiel mit Wasserpflanzen erreicht werden. Der Beirat dürfe sich nicht zum Handlanger machen. Der Stadt müsse man deutlich machen, dass das Geld besser für naturschutzfachlich sinnvolle Maßnahmen am Jröne Meerke ausgegeben werden solle.

 

Herr Schmitz wies darauf hin, dass es nicht Aufgabe des Beirates sei, über den Einsatz städtischer Finanzen zu entscheiden und sich ein förmlicher Widerspruch des Beirates gegen eine beantragte Befreiung nicht als bloßes Signal an die Stadt eigne.

 

Auf die Frage von Beiratsmitglied nach dem Risiko einer Schlammaufwirbelung durch die Fontäne erläuterte Herr Schmitz, dass dies durch die Stadt verhindert werden müsse. Aus diesem Grund habe sich das für die Ultraschallbekämpfung vorgesehene Unternehmen in der Versammlung am 4. März auch gegen den Einbau von Belüftern zur Algenbekämpfung ausgesprochen. Könne dieser negative Effekt nicht unterbunden werden, dürfe die Fontäne nicht betrieben werden. Die Fontäne müsse so platziert werden und ihr Wasser ziehen, dass kein Schlamm aufgewirbelt werde. Zudem sei die Wurfhöhe der Fontäne eher gering.

 

Beiratsmitglied Bolz schlug nochmals zunächst die Erarbeitung einer Gesamtplanung vor. Das in der Veranstaltung am 4. März vorgestellte Konzept beinhalte kleine Pflanzinseln am Ufer. Der BUND habe vor Jahren einmal eine Pflanzaktion zur Renaturierung eines größeren Uferbereiches gestartet. Die Pflanzen seien innerhalb weniger Monate wieder verschwunden, da sie nicht hätten geschützt werden können. Ein weiterer Missstand sei die alte Umkleidekabine. Hier müsse geprüft werden, ob eine Beseitigung möglich sei. Dabei müsse zur Finanzierung auch an Ersatzgelder aus der Eingriffsregelung gedacht werden.

Er schlage vor, zum Beispiel den früheren Schilfgürtel wiederherzustellen, da gerade an der Nordkanalseite ein größerer Flachwasserbereich sei. Nur großflächige Maßnahmen, die eingezäunt würden, könnten hier Bestand haben.

 

Herr Schmitz erläuterte, dass dies der Stadt Neuss durchaus bewusst sei.

 

Vorsitzender Lechner fasste zusammen, dass ein Gesamtkonzept dringend erforderlich sei und dem Beirat vorgelegt werden solle. Einzelne punktuelle Maßnahmen seien nicht sinnvoll und überflüssig. Im Licht dieser Konzeption könne man dann auch über die hier beantragten Anlagen nachdenken.

 

Beiratsmitglied Kallen sprach sich ebenfalls gegen die Fontäne aus. Das Schutzdach sehe er als weniger problematisch an. Dies sei einer der Kompromisse, die man in einem solchen Gebiet eingehen müsse.

Er sprach sich für ein Signal an die Stadt Neuss aus, dass man mit der Fontäne auch wegen der geschützten Arten in dem Gebiet dauerhaft Probleme habe, mit dem Pilz aber unter Umständen leben könne.

 

Dem widersprach Beiratsmitglied Meyer-Ricks. Der Pilz sei ein Problem. Es gebe hier bauliche Anlagen, über deren Nutzung und Bestand zunächst nachgedacht und entschieden werden müsse. Auch dies sei Inhalt eines Gesamtkonzeptes. Heute könne er dieser Anlage nicht zustimmen.

 

Beiratsvorsitzender Lechner schlug vor, der Stadt Neuss unter derzeitigem Widerspruch gegen die beantragte Befreiung zu empfehlen, möglichst schnell ein Gesamtkonzept für den Bereich des Jröne Meerke zu erstellen und dem Beirat vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.