Sitzung: 10.03.2015 Finanzausschuss
Vorlage: 20/0510/XVI/2015
Beschluss:
Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß § 22 Abs. 1-3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkung auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2015 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig