Beschluss:

Resolution zur geplanten Neuorganisation des allgemeinen ärztlichen Notdienstes im Bereich der KVNO

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses im Rhein-Kreis Neuss haben den Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) vom 11.02.2015 zur Reduzierung von aktuell 84 Notfallpraxen auf zukünftig insgesamt 41 Standorte mit Sorge zur Kenntnis genommen.

 

Als Kreistagsmitglieder sind die Mitglieder des Kreisausschusses im regelmäßigen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern und wissen, dass die diesbezüglichen Meldungen in den Medien zu einer starken Verunsicherung in der Bevölkerung unseres Kreises und darüber hinaus führen.

Der Kreisausschuss teilt die Auffassung der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, dass sich die Patientinnen und Patienten in unserer Region darauf verlassen können müssen, dass sie in Notfällen außerhalb der Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärzte in Notdienstpraxen ortsnah behandelt werden.

 

Seit über 10 Jahren gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Dormagen, der über 10.000 hilfesuchende Patientinnen und Patienten pro Jahr wohnortnah versorgt. Mit der geplanten Aufgabe der Notfallpraxis in Dormagen nimmt die Vertreterversammlung der Vertragsärzte in Nordrhein eine nicht hinnehmbare Reduzierung des Versorgungsangebotes vor. Nicht oder nur gering mobile Bürgerinnen und Bürger haben somit nicht mehr die Möglichkeit in angemessener Zeit und angemessener Entfernung eine vertragsärztliche Versorgung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten zu erreichen.

 

Es steht zudem zu befürchten, dass die ohnehin unter einem hohen Druck stehenden Notfallambulanzen der Krankenhäuser durch die geplanten Schließungen einer massiv steigenden Anzahl  hilfesuchender Patientinnen und Patienten gegenüber stehen. Dies ist mit der vorhandenen Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Häusern nicht zu leisten und zudem nicht primäre Aufgabe der stationären Versorgungseinrichtungen.

 

Der Kreisausschuss des Rhein-Kreises Neuss fordert daher den Fortbestand einer flächendeckenden ortsnahen Versorgung mit Notfalldienstpraxen im Rhein-Kreis Neuss, zu der auch unabdingbar eine Notdienstpraxis in Dormagen gehört.

 

Unabhängig von den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform über eine Sicherstellung des vertragsärztlichen Notdienstes bietet der Rhein-Kreis Neuss dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein ausdrücklich die Kooperation mit dem Kreiskrankenhaus Dormagen an, um hier gemeinsam die Gestaltung der Versorgung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten vorzunehmen.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann teilte mit, dass der Krankenhausausschuss inzwischen eine umfangreiche Resolution zu dem Thema verabschiedet habe. Er bat darum, dass sich der Kreisausschuss dieser anschließt und sie zu eigen macht. Wichtig sei insbesondere das Kooperationsangebot des Rhein-Kreises Neuss.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneter Susanne Stephan-Gellrich erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass es sich bei der ersten Entscheidung um den Grundsatz gehandelt habe. Die Entscheidung zu den konkreten Auswirkungen stehe noch aus.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig