Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung des Naturdenkmals "Linde an der Schützenhalle Anstel" in der Gemeinde Rommerskirchen in der Fassung der zur Sitzung am 25.03.2015 beigefügten Vorlage einschließlich der Anlagen 1 a und 1 b zur Verordnung.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig