Beschluss:

Der Änderungsantrag zu Top 13 der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Neufassung der Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege“ wird abgelehnt.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Marco Becker erläuterte den Antrag seiner Fraktion. Für Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 25.000 Euro seien die Elternbeiträge nicht zumutbar. Alle Eltern sollte die Möglichkeit haben, ihre Kinder in eine Kindertageseinrichtung zu schicken. Dies habe auch bildungspolitische Gründe.

 

Kreistagsabgeordneter Wolfgang Wappenschmidt wies darauf hin, dass im Jugendhilfeausschuss dargestellt worden sei, dass bei einem Einkommen von 20.000 Euro das Existenzminimum der Familie nicht berührt werde. Die Elternbeiträge seien nicht dazu geeignet soziale Umverteilungen vorzunehmen.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Schmitz machte darauf aufmerksam, dass nach einer Studie bereits kleine Beiträge Grund dafür seien, dass Eltern ihre Kinder nicht in einen Kindergarten schicken.

 

Auch Kreistagsabgeordnete Bianca Frömgen betonte, dass selbst ein kleiner Beitrag für Familien am Existenzminimum zu viel sei.

 

20.000 Euro sei eine Grenze, die auch in vielen anderen Jugendämtern (auch im Rhein-Kreis Neuss) gelte, so Kreistagsabgeordneter Dirk Rosellen.

 

Sinnvoll wäre eine einheitliche Tabelle im Rhein-Kreis Neuss, so Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel.

 

Dem stimmte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zu. Außerdem habe das Land aus finanziellen Gründen nur das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge erläuterte, dass durch die Neuregelung das Existenzminimum nicht betroffen sei.


Abstimmungsergebnis:

34 Ja-Stimmen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke/Piraten, UWG/Die Aktive, Zentrum)

40 Gegenstimmen (CDU, FDP, AfD, LR)