Sitzung: 13.05.2015 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/0627/XVI/2015
Protokoll:
Doris Hermichen, Christa Schwandner und Michael Rick berichteten in
einem Vortrag über die Aktivitäten des Vereines „Frauen beraten / donum vitae
e. V. Kreis Neuss“ im Jahr 2014.
Ausschussvorsitzender Dr. Klose dankte den Vortragenden für ihren
Bericht.
Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Servos teilte Frau Schwandner mit,
dass das Angebot im Kreisgebiet mit den Beratungsstellen in Neuss, Grevenbroich
und Dormagen vergleichsweise hoch sei. Von Frauen aus den übrigen
kreisangehörigen Städten und Gemeinden werde meist die Beratungsstelle in Neuss
aufgesucht.
Im Hinblick auf die Fragen der Kreistagsmitglieder Servos und Bartsch
nach der sexualpädagogischen Arbeit in Förderschulen im Kreisgebiet erläuterte
Frau Schwandner, dass der Schwerpunkt auf der Tätigkeit in Haupt- und
Berufsschulen liege. Soweit in Förderschulen ein Bedarf bestehe, könne dort im
Rahmen der vorhandenen Kapazitäten eine Beratung durchgeführt werden.
Kreisdirektor Brügge gab zu Bedenken, dass die sexualpädagogische
Arbeit an Förderschulen möglicherweise auf andere Weise erfolge und im Übrigen
auch durch den Lehrplan vorgesehen sei. Diese Thematik werde seitens der
Verwaltung besprochen und möglicherweise im Schulausschuss beraten.
Ausschussmitglied Widdekind und Kreistagsmitglied Thiel stellten die
Bedeutung der Prävention durch die sexualpädagogische Arbeit heraus und
bekräftigten den Verein „Frauen beraten/ donum vitae e. V. Kreis Neuss“ in
ihrer Tätigkeit.
Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Schmitz erläuterte Kreisdirektor
Brügge, dass eine Finanzierung von Verhütungsmitteln im Leistungskatalog des
SGB II anders als zuvor im BSHG nicht mehr vorgesehen sei. Für den Bereich der
Familienplanung seien zwar im SGB XII noch Leistungen geregelt. Diese kämen
jedoch meist aufgrund des Alters des anspruchsberechtigten Personenkreises nicht
in Betracht.
Ausschussmitglied Stein-Ulrich wies darauf hin, dass die Krankenkassen
weiterhin die Kosten für Verhütungsmittel bei unter 18-Jährigen übernehmen
würden. Aufgrund der mit einer ungewollten Schwangerschaft verbundenen
Belastungen würde sie auch bei über 18-Jährigen - insbesondere im
Leistungsbezug nach dem SGB II - eine Finanzierung von Verhütungsmitteln
begrüßen. Für die Finanzierung schlug sie die Bildung eines Fonds vor.
Kreisdirektor Brügge führte hierzu aus, dass der Bundesgesetzgeber
wieder eine rechtliche Grundlage im SGB II für die Finanzierung von
Verhütungsmitteln schaffen könnte. Im Übrigen bestünde die Möglichkeit, dass
der Kreistag diese als freiwillige Leistung beschließt. Hierfür müsste ein
entsprechender Antrag gestellt werden.
Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Schmitz in Bezug auf die
Bereitschaft der betroffenen Väter zur Unterhaltszahlung teilte Frau Schwandner
mit, dass eine Vielzahl der in Kontakt mit der Beratungsstelle stehenden Frauen
im Leistungsbezug nach dem SGB II stünden. Die Väter seien häufig selbst nicht
oder nur geringfügig berufstätig und könnten daher keine Unterhaltszahlungen
für das Kind leisten, so dass in diesen Fällen Unterhaltsvorschusszahlungen
durch das Jugendamt sowie Leistungen nach dem SGB II erbracht würden.
Ausschussmitglied Dubbel erkundigte sich, ob auch bei
Schwangerschaftsabbrüchen eine Nachberatung angeboten werde, da sich
Schwierigkeiten im psychologischen Bereich bei den betroffenen Frauen häufig
erst mit zeitlicher Verzögerung bemerkbar machen würden.
Frau Schwandner erklärte hierzu, dass nach jedem Beratungsgespräch auf
die Möglichkeit einer Nachberatung auch bei Schwangerschaftsabbruch hingewiesen
werde. In diesen Fällen werde das Angebot jedoch nur in wenigen Fällen und
tatsächlich häufig erst einige Zeit später in Anspruch genommen.