Protokoll:

Doris Hermichen, Christa Schwandner und Michael Rick berichteten in einem Vortrag über die Aktivitäten des Vereines „Frauen beraten / donum vitae e. V. Kreis Neuss“ im Jahr 2014.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose dankte den Vortragenden für ihren Bericht.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Servos teilte Frau Schwandner mit, dass das Angebot im Kreisgebiet mit den Beratungsstellen in Neuss, Grevenbroich und Dormagen vergleichsweise hoch sei. Von Frauen aus den übrigen kreisangehörigen Städten und Gemeinden werde meist die Beratungsstelle in Neuss aufgesucht.

 

Im Hinblick auf die Fragen der Kreistagsmitglieder Servos und Bartsch nach der sexualpädagogischen Arbeit in Förderschulen im Kreisgebiet erläuterte Frau Schwandner, dass der Schwerpunkt auf der Tätigkeit in Haupt- und Berufsschulen liege. Soweit in Förderschulen ein Bedarf bestehe, könne dort im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten eine Beratung durchgeführt werden.

 

Kreisdirektor Brügge gab zu Bedenken, dass die sexualpädagogische Arbeit an Förderschulen möglicherweise auf andere Weise erfolge und im Übrigen auch durch den Lehrplan vorgesehen sei. Diese Thematik werde seitens der Verwaltung besprochen und möglicherweise im Schulausschuss beraten.

 

Ausschussmitglied Widdekind und Kreistagsmitglied Thiel stellten die Bedeutung der Prävention durch die sexualpädagogische Arbeit heraus und bekräftigten den Verein „Frauen beraten/ donum vitae e. V. Kreis Neuss“ in ihrer Tätigkeit.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Schmitz erläuterte Kreisdirektor Brügge, dass eine Finanzierung von Verhütungsmitteln im Leistungskatalog des SGB II anders als zuvor im BSHG nicht mehr vorgesehen sei. Für den Bereich der Familienplanung seien zwar im SGB XII noch Leistungen geregelt. Diese kämen jedoch meist aufgrund des Alters des anspruchsberechtigten Personenkreises nicht in Betracht.

 

Ausschussmitglied Stein-Ulrich wies darauf hin, dass die Krankenkassen weiterhin die Kosten für Verhütungsmittel bei unter 18-Jährigen übernehmen würden. Aufgrund der mit einer ungewollten Schwangerschaft verbundenen Belastungen würde sie auch bei über 18-Jährigen - insbesondere im Leistungsbezug nach dem SGB II - eine Finanzierung von Verhütungsmitteln begrüßen. Für die Finanzierung schlug sie die Bildung eines Fonds vor.

 

Kreisdirektor Brügge führte hierzu aus, dass der Bundesgesetzgeber wieder eine rechtliche Grundlage im SGB II für die Finanzierung von Verhütungsmitteln schaffen könnte. Im Übrigen bestünde die Möglichkeit, dass der Kreistag diese als freiwillige Leistung beschließt. Hierfür müsste ein entsprechender Antrag gestellt werden.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Schmitz in Bezug auf die Bereitschaft der betroffenen Väter zur Unterhaltszahlung teilte Frau Schwandner mit, dass eine Vielzahl der in Kontakt mit der Beratungsstelle stehenden Frauen im Leistungsbezug nach dem SGB II stünden. Die Väter seien häufig selbst nicht oder nur geringfügig berufstätig und könnten daher keine Unterhaltszahlungen für das Kind leisten, so dass in diesen Fällen Unterhaltsvorschusszahlungen durch das Jugendamt sowie Leistungen nach dem SGB II erbracht würden.

 

Ausschussmitglied Dubbel erkundigte sich, ob auch bei Schwangerschaftsabbrüchen eine Nachberatung angeboten werde, da sich Schwierigkeiten im psychologischen Bereich bei den betroffenen Frauen häufig erst mit zeitlicher Verzögerung bemerkbar machen würden.

 

Frau Schwandner erklärte hierzu, dass nach jedem Beratungsgespräch auf die Möglichkeit einer Nachberatung auch bei Schwangerschaftsabbruch hingewiesen werde. In diesen Fällen werde das Angebot jedoch nur in wenigen Fällen und tatsächlich häufig erst einige Zeit später in Anspruch genommen.