Beschluss:

Der Schulausschuss empfiehlt dem Kreistag:

  1. Der Kreistag begrüßt die Bereitstellung von 36 Plätzen im Rahmen des Programms „Produktionsschule“.
  2. Zur Finanzierung der Plätze im Haushaltsjahr 2015 wird eine außerplanmäßige Anforderung/Auszahlung gem. § 83 GO bewilligt. Die Deckungsmittel werden bereit gestellt aus verfügbaren Mitteln der Produkte 1.100.050.331.010 (33.333 €) und 1.100.030.242.010 (9.867 €).
  3. Im Schuljahr 2016/2017 werden die Haushaltsmittel für den Rechtskreis SGB VIII nicht über die allgemeine Kreisumlage zur Verfügung gestellt.

 


Protokoll:

Herr Lonnes erläuterte, der Tagesordnungspunkt werde auch im nächsten Kreistag behandelt. Bisher sei in Nordrhein-Westfalen das Werkstattjahr zur Erlangung der Ausbildungsreife erfolgreich durchgeführt worden. Nunmehr werde seitens des Landes Nordrhein-Westfalen vom Werkstattjahr auf Produktionsschulen umgestellt, die aus unterschiedlichen Rechtskreisen, nämlich dem SGB II, dem SGB III und dem SGB VIII mit finanziert würden. Den Jugendämtern sei die Möglichkeit der Produktionsschule als Förderangebot nach § 13 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nicht ausreichend bekannt gewesen, es gebe aber eine hohe Nachfrage in den Schulen. Aus diesem Grund schlage die Verwaltung vor, einmalig Mittel aus dem Kreishaushalt zur Einrichtung von Plätzen für eine Produktionsschule vorzusehen. Zur Klarstellung sollte die Beschlussempfehlung in Punkt 3 wie folgt geändert werden:

„Im Schuljahr 2016/17 werden die Haushaltsmittel für den Rechtskreis SGB VIII nicht über die allgemeine Kreisumlage zur Verfügung gestellt.“

 

Frau Küpper führte aus, bisher habe das Werkstattjahr erfolgreich durch das Kolping-Bildungswerk und das Berufsförderungszentrum Schlicherum  durchgeführt werden können und fragte nach, ob diese ebenfalls die Maßnahme Produktionsschule durchführen sollten. Dies wurde von Herrn Lonnes bejaht und ausgeführt, dass auch der AWO-Berufshilfe ein entsprechendes Angebot gemacht worden sei, welches diese jedoch aus zeitgründen habe ablehnen müssen.

 

Auf die Frage von Frau Kühl nach der Einbringung von Mitteln durch die örtlichen Jugendämter, erläuterte Herr Lonnes, dass § 13 SGB VIII für die Jugendämter vorsehe, den Übergang Schule – Beruf zu begleiten. Der Vorschlag, Produktionsschulplätze seitens des Kreises einzurichten, gelte lediglich für das Schuljahr 2015/2016, da der Kreis nicht dauerhaft in die Finanzierung der Jugendämter eingreifen könne. Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss berate aber derzeit, wie eine Förderung ab dem Schuljahr 2016/2017 aussehen könne.

 

Zur Frage von Herrn Demmer nach der Finanzierung führte Herr Lonnes aus, dass die Mittel im Haushalt 2015 zur Verfügung stünden und für 2016 eine Etatisierung separat vorgesehen werde.

 

Der Schulausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: