Protokoll:

Kreistagsmitglied Bartsch dankte der Verwaltung für die Beantwortung der Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 07.04.2015 und machte darauf aufmerksam, dass es für Personen mit geringem und mittlerem Einkommen schwierig sei, preisgünstigen Wohnraum im Kreisgebiet zu finden. Dieses Problem verschärfe sich insbesondere bei Personen, die im Leistungsbezug nach dem SGB II oder SGB XII stehen. Nach Auskunft des Jobcenters seien viele Vermieter nicht mehr dazu bereit, Wohnungen an Leistungsempfänger nach dem SGB II zu vermieten.

 

Kreistagsmitglied Thiel schloss sich den Ausführungen seines Vorredners an und schlug daher eine Erhöhung der Mietobergrenzen in den von der Problematik am stärksten betroffenen Städten Neuss, Dormagen und Meerbusch vor. Auch im Hinblick auf die Flüchtlingssituation sowie die steigende Altersarmut sah er dringenden Handlungsbedarf für die Behebung der Angebotsknappheit auf dem Wohnungsmarkt.

 

Kreisdirektor Brügge erklärte hierzu, dass diese Problematik nicht allein über die Festlegung des Mietspiegels gelöst werden könne, sondern vor allem im Rahmen von Gesprächen mit den Städten und Gemeinden sowie den Institutionen der Wohnungsbauwirtschaft erörtert werden müsse.

 

Hinsichtlich der dem derzeitigen Mietspiegel zu Grunde liegenden Erhebung der Firma Analyse & Konzepte Hamburg merkten die Kreistagsmitglieder Bartsch und Thiel an, dass hierbei der Schwerpunkt auf die Bestandsmieten im Kreisgebiet gelegt worden sei. Diese würden jedoch nach deren Auffassung nicht den aktuellen Wohnungsmarkt abbilden, da diese Wohnungen tatsächlich nicht mehr verfügbar seien. Für den Fall der erneuten Erstellung eines Gutachtens sprachen sie sich für eine stärkere Orientierung an den Angebotsmieten aus.

 

Kreisdirektor Brügge führte hierzu aus, dass die Notwendigkeit der Fortschreibung des Mietspiegels derzeit überprüft werde und auch Gegenstand des Treffens der Sozialdezernenten der Städte und Gemeinden im Juni 2015 sei. Inwieweit bei der Festlegung des Mietspiegels die Bestands- bzw. Angebotsmieten zu berücksichtigen seien, werde in diesem Zusammenhang nochmals diskutiert. Die Beurteilung habe dabei anhand der durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes festgelegten Kriterien zu erfolgen. Soweit über diese Vorgaben hinausgehende Leistungen geprüft würden, müsse zudem die derzeitige Haushaltssituation in die Betrachtung miteinbezogen werden.

 

Ausschussmitglied Stein-Ulrich äußerte dahingehend Bedenken, dass nach Angaben des Jobcenters zwar in einigen der Leistungsfälle ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet worden sei, ein Umzug jedoch aufgrund der Knappheit an angemessenem Wohnraum offenbar häufig nicht möglich gewesen sei. Dies könnte unter Umständen zu einer Kürzung der Leistungen für Betriebs- und Heizkosten führen. Dabei würden die in der Richtlinie „Bedarfe für Unterkunft“ geregelten Ausnahmen ihres Erachtens in der Praxis nicht hinreichend angewandt.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose bedauerte, dass aufgrund der mangelnden Datenqualität hinsichtlich der eingeleiteten Kostensenkungsverfahren keine umfassenden Aussagen zu den damit verbundenen Auswirkungen getroffen werden konnten. Für die Zukunft regte er daher eine entsprechende Sicherung von Statistikdaten an.

 

Kreisdirektor Brügge erklärte hierzu, dass eine Erfassung und Auswertung der erforderlichen Statistikdaten aufgrund des für das Jobcenter vorgeschriebenen Softwareprogrammes derzeit nicht möglich sei und diese daher händisch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgezeichnet werden müssten. Vor allem bei den größeren kreisangehörigen Städten und Gemeinden seien diese Daten jedoch aufgrund der hohen Fallzahlen nur bedingt aussagekräftig. Diesbezüglich würden in Absprache mit den betroffenen Kommunen mögliche Lösungsansätze erörtert.