Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus dem Beteiligungsverfahren zur 11. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 11. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom Juni 2015 (Anlage 3) als Satzung.

 


Protokoll:

Herr Dr. Kalthoff erklärt, dass das betreffende Gebiet stark eingeengt in eine geschlossene Bebauung hineinrage und es daher schwierig sei, den Landschaftsschutz sicher zu stellen. Herr Große informiert, dass dieses Gebiet von den aktuellen Nutzungen her betrachtet absolut schutzwürdig sei und auch über einen nahtlosen Anschluss nach Süden in das Landschaftsschutzgebiet Norfbachaue verfüge. Zudem laute der Schutzzweck: ortsnahe Erholung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen