Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Kooperationsvereinbarung zwischen den Jugendämtern im Rhein-Kreis Neuss und dem Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Unter Verweis auf die Sitzungsvorlage berichtete Frau Klein über die Kooperationsvereinbarung zwischen den Jugendämtern im Rhein-Kreis Neuss und dem Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schmitz antwortete Frau Klein, dass es für Personen die regelmäßig mit Kindern arbeiten eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses alle 5 Jahre gebe. Herr Braun ergänzte, dass diese Verpflichtung auch für die freien Träger der Jugendhilfe gelte.

 

Herr Wappenschmidt begrüßte die Kooperationsvereinbarung. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern und dem Gesundheitsamt sei wichtig.

 

Herr Braun merkte an, dass es für die freien Träger oftmals schwierig sei mit den verschiedenen Jugendämtern zusammen zu arbeiten, weil die Arbeitsgrundlagen der einzelnen Jugendämter oftmals sehr unterschiedlich seien. Die Ausweitung der Vereinheitlichung der Arbeit der Jugendämter sei wünschenswert.

 

Frau Klein schloss sich dieser Ansicht an. Man sei bemüht eine kreisweite Vereinheitlichung sukzessive zu erarbeiten.