Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt wies Herr Rosellen zunächst auf die Antwort der Verwaltung in der Sitzungsvorlage hin.

 

Herr Becker teilte dazu mit, dass die erste Frage ausreichend beantwortet sei. Zu der zweiten Frage erkundigte er sich darüber hinaus noch über die Wahl des Trägers und des Landes, sowie die Dauer der Maßnahme.

 

Frau Klein antwortete, dass sich der Jugendliche bereits seit zwei Jahren in Polen untergebracht ist. Vorher habe er bereits in Deutschland diverse andere Hilfeformen durchlebt, welche jedoch nicht funktioniert hätten. Die Umstände des Falls hätten letztendlich dazu geführt, dass der Jugendliche einvernehmlich und auch mit Einverständnis seiner Mutter in Polen untergebracht wurde. Er fühle sich dort äußerst wohl und beabsichtige eventuell sogar nach dem Ende der Hilfe in Polen zu bleiben. Generell sei das Jugendamt natürlich bemüht Lösungen im Inland zu finden, jedoch kann, je nach den Umständen des Falles, die Unterbringung eines Kindes im Ausland durchaus angezeigt sein und wird auch in Zukunft eine legitime Option bleiben.

 

Herr Braun erkundigte sich, ob es mit einer Auslandsunterbringung bereits schlechte Erfahrungen gegeben habe.

 

Frau Klein verneinte dies. Dies läge aber auch daran, dass es zum einen bisher nur sehr wenige Auslandsunterbringungen durch das Jugendamt gegeben habe und zum anderen diese nur einvernehmlich durchgeführt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bernards antwortete Frau Klein, dass die Kosten im Verhältnis zu einer vergleichbaren Unterbringung in Deutschland im aktuellen Fall geringer ausfallen würden.