Beschluss:

Gemäß § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 Buchstabe f der Kreisordnung NRW beschloss der Kreistag einstimmig mit Wirkung zum 01.01.2009 die Änderung der Öffnungszeiten für das Kulturzentrum Rommerskirchen-Sinsteden.

 

§ 2 Absatz 1 der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Rommerskirchen-Sinsteden erhält folgende Fassung:

 

Das Kulturzentrum ist wie folgt geöffnet:

dienstags bis sonntags und an Feiertagen     11.00 – 17.00 Uhr

 

Das Kulturzentrum ist montags sowie in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gemäß besonderem Aushang geschlossen.


Protokoll:

Es lagen keine Wortmeldungen vor.