Sitzung: 10.12.2008 Kreistag
Vorlage: 40/521/2008
Beschluss:
Gemäß § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 Buchstabe f der Kreisordnung NRW beschloss der Kreistag einstimmig mit Wirkung zum 01.01.2009 die Änderung der Öffnungszeiten für das Kulturzentrum Rommerskirchen-Sinsteden.
§ 2 Absatz 1 der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Rommerskirchen-Sinsteden erhält folgende Fassung:
Das Kulturzentrum ist wie folgt geöffnet:
dienstags bis sonntags und an Feiertagen 11.00 – 17.00 Uhr
Das Kulturzentrum ist montags sowie in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gemäß besonderem Aushang geschlossen.
Protokoll:
Es lagen keine Wortmeldungen vor.