Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig, keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rommerskirchen „Ramrath-Ost“ zu erheben.


Protokoll:

Es lagen keine Wortmeldungen vor.