Sitzung: 10.12.2008 Kreistag
Vorlage: 61/512/2008
Beschluss:
Der Kreistag beschloss einstimmig, keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rommerskirchen „Ramrath-Ost“ zu erheben.
Protokoll:
Es lagen keine Wortmeldungen vor.