Sitzung: 17.08.2015 Schul- und Bildungsausschuss
Beschluss:
Der Schulausschuss beschließt, den gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke/Piraten zur Sondersitzung des Schulausschusses am 17.08.2015 unter TOP 6 der Tagesordnung zu behandeln.
Protokoll:
Der Ausschussvorsitzende, Herr Rainer
Schmitz, begrüßte die Ausschussmitglieder, die Gäste und die Verwaltung.
Besonders begrüßte er Herrn Kreisdirektor Brügge und die Vertreter des Vereins
igll, Frau von Schönfeld und Herrn Wienken. Gegen die Feststellung von Herrn
Schmitz, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und der Ausschuss
beschlussfähig sei, erhob sich kein Widerspruch.
Frau Stefanie Wellens, Herr Ali Bostanci
und Frau Edith Trudrung wurden als Sachkundige Bürgerinnen und Bürger
verpflichtet.
Herr Lonnes erläuterte, dass den Mitgliedern
des Ausschusses bereits im Vorfeld noch eine Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion
(Anlage 1) sowie ein gemeinsamer
Antrag der Kreistagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke/Piraten
(Anlage 2) zur Sondersitzung zugegangen
sei, außerdem lägen zwei Tischvorlagen vor:
- Stellungnahme des Sozialamtes zu TOP 5 (Anlage 3)
- Aufstellung der finanziellen Grundlagen der Förderung von Menschen
mit Behinderung in den Haushaltsjahren 2011 – 2015 als Fortschreibung aus
dem Kreisentwicklungskonzept Inklusion – zu TOP 6 (Anlage 4).
Bezüglich des gemeinsamen Antrags von SPD,
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke/Piraten wies Herr Lonnes darauf hin, dass
dieser Antrag nicht fristgerecht bei der Verwaltung eingegangen sei. Er führte
aus, dass nach § 6 der Geschäftsordnung des Kreistages Tagesordnungspunkte
aufgenommen werden könnten, die bis zum 10. Kalendertag vor dem Sitzungstag von
einer Fraktion vorgelegt würden. Maßgeblich sei hierbei der Eingang bei der
Kreisverwaltung. Nach § 33 der Kreisordnung könne die Tagesordnung trotz der
Verfristung erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handele, die
keinen Aufschub duldeten oder die von äußerster Dringlichkeit seien. Nach einer
Diskussion darüber, ob eine Dringlichkeit wegen der Aufstellung des Haushaltes
gegeben sei, wurde folgender Beschluss gefasst: