Beschluss:

Der Schulausschuss beschließt, den gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke/Piraten zur Sondersitzung des Schulausschusses am 17.08.2015 unter TOP 6 der Tagesordnung zu behandeln.


Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende, Herr Rainer Schmitz, begrüßte die Ausschussmitglieder, die Gäste und die Verwaltung. Besonders begrüßte er Herrn Kreisdirektor Brügge und die Vertreter des Vereins igll, Frau von Schönfeld und Herrn Wienken. Gegen die Feststellung von Herrn Schmitz, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und der Ausschuss beschlussfähig sei, erhob sich kein Widerspruch.

 

Frau Stefanie Wellens, Herr Ali Bostanci und Frau Edith Trudrung wurden als Sachkundige Bürgerinnen und Bürger verpflichtet.

 

Herr Lonnes erläuterte, dass den Mitgliedern des Ausschusses bereits im Vorfeld noch eine Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion (Anlage 1) sowie ein gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke/Piraten (Anlage 2) zur Sondersitzung zugegangen sei, außerdem lägen zwei Tischvorlagen vor:

  • Stellungnahme des Sozialamtes zu TOP 5 (Anlage 3)
  • Aufstellung der finanziellen Grundlagen der Förderung von Menschen mit Behinderung in den Haushaltsjahren 2011 – 2015 als Fortschreibung aus dem Kreisentwicklungskonzept Inklusion – zu TOP 6 (Anlage 4).

 

Bezüglich des gemeinsamen Antrags von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke/Piraten wies Herr Lonnes darauf hin, dass dieser Antrag nicht fristgerecht bei der Verwaltung eingegangen sei. Er führte aus, dass nach § 6 der Geschäftsordnung des Kreistages Tagesordnungspunkte aufgenommen werden könnten, die bis zum 10. Kalendertag vor dem Sitzungstag von einer Fraktion vorgelegt würden. Maßgeblich sei hierbei der Eingang bei der Kreisverwaltung. Nach § 33 der Kreisordnung könne die Tagesordnung trotz der Verfristung erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handele, die keinen Aufschub duldeten oder die von äußerster Dringlichkeit seien. Nach einer Diskussion darüber, ob eine Dringlichkeit wegen der Aufstellung des Haushaltes gegeben sei, wurde folgender Beschluss gefasst: