Sitzung: 17.08.2015 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/0740/XVI/2015
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Protokoll:
Herr Lonnes führte aus, 2014 sei die
Einwohnerzahl im Rhein-Kreis Neuss gegenüber 2013 um 0,21% auf 440.974 gestiegen.
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler sei
gegenüber dem Vorjahr um 1,6% auf 58.944 zurückgegangen. Bei 2.191
Schülerinnen und Schülern habe sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf bestanden
(6,3 % mehr als im Jahr 2013). Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die eine Förderschule besuchen, sei 2014
verglichen mit dem Vorjahr auf 1.393 Schülerinnen und Schüler gesunken (- 4,5
%). Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen habe sich
(differenziert nach Unterstützungsbedarf) wie folgt entwickelt:
Unterstützungsbedarf |
Schülerzahl
2013 |
Schülerzahl
2014 |
Differenz absolut |
Differenz in % |
Geistige Entwicklung |
368 |
367 |
- 1 |
- 0,3% |
Emotionale und soziale Entwicklung |
291 |
283 |
- 8 |
- 2,7% |
Sprache |
213 |
205 |
- 8 |
- 3,8% |
Lernen |
586 |
538 |
- 48 |
- 8,2% |
|
1.458 |
1.393 |
- 65 |
- 4,5% |
Außerdem gebe es auch an den Förderschulen
des Landschaftsverbands Rheinland noch Schülerinnen und Schüler aus dem
Rhein-Kreis Neuss mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf:
Unterstützungsbedarf |
Schülerzahl
2014 |
Sprache |
37 |
Körperliche und motorische Entwicklung |
104 |
Sehen |
15 |
Hören und Kommunikation |
46 |
|
202 |
10 % der Schülerinnen und Schüler mit
Unterstützungsbedarf erhielten Integrationshilfe nach SGB XII, was zurzeit über
2,1 Millionen Euro im Jahr ausmache. Die Kosten seien weiter steigend. Im
Bereich des Jugendamtes gebe es 8 Empfänger von Leistungen nach dem SGB VIII
mit jährlichen Kosten von ca. 50.000 Euro. Zum Sachstand Inklusion sei
anzumerken, dass der Kreistag am 25. März 2014 dem Kreisentwicklungskonzept
Inklusion für Menschen mit Behinderung zugestimmt und den Landrat beauftragt
habe, im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Rhein-Kreises Neuss Vorschläge zur
Umsetzung der Zielvorstellung zu unterbreiten. Außerdem wurde der Landrat
beauftragt, möglichst bis zum 30.06.2017 eine Fortschreibung des Kreisentwicklungskonzeptes
vorzulegen. Dieser Beschluss sei mit 41 Ja-Stimmen von CDU, FDP, Zentrum und 7
Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen sowie 20 Enthaltungen von SPD, UWG/Die
Aktive gefasst worden.
Das Amt für Schulen und Kulturt sei das
erste Amt in der Kreisverwaltung, welches einen umfassenden Zwischenstand in
der Juni-Sitzung des Schulausschusses vorgestellt habe. Inhaltlich verwies Herr
Lonnes auf den Sachstandsbericht, die abgegebene Stellungnahme der Initiative
igll, die dem Ausschuss in der Sitzung am 01.06.2015 vorgelegen habe und die
hierzu abgegebene Erklärung der Verwaltung, die sich im Protokoll wiederfinde.
Anschließend erläuterte Herr Lonnes dem
Schulausschuss die in der Sitzung am 01.06.2015 vorgelegte Umsetzung des
Kreisentwicklungskonzeptes in den Punkten 1. – 9.
Zu Punkt 3 merkte er an, dass das
Inklusionsbüro um eine Sozialpädagogin/einen Sozialpädagogen und die
Inklusionsfachassistentin erweitert werde. Zu Punkt 7 merkte er ergänzend an,
der Rhein-Kreis Neuss habe zwei Jahre darum gekämpft, dass das Land die
erforderliche sonderpädagogische Stelle für das inklusive Bildungsangebot am
BBZ Neuss-Hammfeld besetze. Zudem beschäftige der Rhein-Kreis Neuss an seinen
Schulen Hausmeisterassistenten, um so Menschen mit Behinderung eine berufliche
Zukunft zu ermöglichen. Jeweils zwei Schulen aus dem Kreisgebiet seien zu einer
Förderschule in Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss zusammengeführt worden.
Der Lehrerfortbildungskatalog für das
Schuljahr 2015/2016 enthalte viele Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Inklusion (Anlage 5).
Zum Thema Integrationshilfe als Pool-Lösung
führte Herr Brügge aus, Ziel sei es, ein System
aufzubauen, das keine weitere Unterstützung durch individuelle Helfer
notwendig mache. Standards für Inklusionshelfer fehlten seitens des Landes
Nordrhein-Westfalen. Der Unmut der Eltern sei verständlich, allerdings sei es
nach den gesetzlichen Vorgaben nur möglich, Leistungen für schulische Bildung
zu übernehmen. Da der Offene Ganztag am Nachmittag freiwillig sei, könnten in
diesem Bereich keine Kosten für Integrationshelfer übernommen werden. Die
Hausaufgabenbetreuung hingegen sei als schulische Bildung zu sehen. Sobald darüber
hinaus eine Leistungsgewährung im Rahmen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe
am Leben erfolge, löse dies eine Beitragspflicht der Eltern aus. Auf den
Einwand von Frau Kühl, es müsse doch eine politische Lösung geben, wenn dies
gewollt sei, führte Herr Brügge aus, dass die OGS eben nicht im Rahmen der
allgemeinen Schulpflicht stattfinde, anders als die Hausaufgabenbetreuung. Der
richtige Adressat für die genannte Problematik sei das Land. Deshalb hätten die
freien Wohlfahrtsverbände sich bereits an Schulministerin Löhrmann gewandt,
ohne jedoch bisher eine Antwort zu erhalten.
Herr Lonnes ergänzte, es stelle sich die
Frage, wie man den Blick nach vorne richten könne. Herr Landrat Petrauschke
habe zu Beginn des Jahres 2015 eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die im
Bereich der Inklusion eine Pool-Lösung für den Rhein-Kreis Neuss entwickeln
solle. Beteiligt seien die Schulverwaltung, die Sozialverwaltung, das Jugendamt
und das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss. Zurzeit gebe es 19 Schulen mit je
einem Integrationshelfer und weitere 19 Schulen des Gemeinsamen Lernens, an
denen für 130 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
125 Integrationshelfer zur Verfügung stehen. Zukünftig solle eine systemische
Inklusionshilfe entwickelt und durch eine Schulpool-Lösung erreicht werden,
dass keine individuelle Zuordnung, sondern eine Zuweisung der Hilfe an Schulen
des gemeinsamen Lernens und Förderschulen erfolge. Geplant sei, eine
Aufgabenbeschreibung und Standards der systemischen Inklusionshilfe zu
entwickeln. Über den Einsatz der Integrationshelfer solle die Schulleiterin
bzw. der Schulleiter im Rahmen der festgelegten Aufgabenbeschreibung und der
Standards entscheiden. Dann sei auch ein Einsatz in der OGS möglich. Hiervon
verspreche sich der Kreis auch Auswirkungen auf die Gewährung der individuellen
Eingliederungshilfe, die sich zukünftig dann auf diejenigen Schülerinnen und
Schüler beschränke, deren Hilfebedarf nicht beeits durch die systemische
Inklusionshilfe abgedeckt werden könne. Die Pool-Lösung solle modellhaft
eingeführt werden, insbesondere an 19 Schulen des Gemeinsamen Lernens. Weitere
Einzelheiten und das Konzept des Inklusionspools werde auch im Sozialausschuss
vorgestellt.
Frau von Schönfeld führte aus, dass igll schon
lange eine Pool-Lösung favorisiere,
wobei zwischenzeitlich anhand einer Studie nachgewiesen sei, dass die Anzahl
der Inklusionshelfer rapide zugenommen habe. Herr Brügge verwies darauf, dass
auch er eine Pool-Lösung für notwendig halte, die Aufgabe jedoch darin bestehe,
eine solche Pool-Lösung rechtssicher zu machen. Dazu solle es auch Gespräche
mit den Städten und Gemeinden geben, um eine gemeinsame Lösung zu suchen.
Herr Demmer betonte, wichtig sei, dass nach
einer Lösung gesucht werde und alle Möglichkeiten ausgeschöpft würden. Dies
wurde von Frau Burdag bestätigt. Herr Rosellen und Herr Herlitz betonten, der
Lösungsweg zu einer Pool-Lösung sei nach ihrer Ansicht der Richtige.
Frau Servos begrüßte die Pool-Lösung und
verwies darauf, dass es unter Umständen hilfreich sein könne, einen Vormittags-
und einen Nachmittagspool zu bilden.