Protokoll:

Herr Schmitz führte aus, inhaltlich sei der Antrag bereits unter den Tagesordnungspunkten 2 und 3 ausführlich diskutiert worden. Der Antrag werde im Übrigen auch Thema im Sozialausschuss sowie im Jugendhilfeausschuss sein, da es sich um Leistungen nach SGB XII bzw. SGB VIII handele.

 

Ergänzend erklärte Herr Lonnes, der schulrechtliche Aspekt des Antrages betreffe die Frage nach dem gebundenen Ganztag gemäß § 9 Abs. 1 Schulgesetz NRW. Der gebundene Ganztag sei rechtlich betrachtet auch für Schulen des gemeinsamen Lernens möglich, wenn die sächlichen und räumlichen Voraussetzungen vorlägen. Der Rhein-Kreis Neuss habe vier Schulen mit gebundenem Ganztag, nämlich die drei Schulen für Geistige Entwicklung und die Joseph-Beuys-Schule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung.