Sitzung: 17.08.2015 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/0743/XVI/2015
Protokoll:
Herr Schmitz führte aus, inhaltlich sei der
Antrag bereits unter den Tagesordnungspunkten 2 und 3 ausführlich diskutiert
worden. Der Antrag werde im Übrigen auch Thema im Sozialausschuss sowie im
Jugendhilfeausschuss sein, da es sich um Leistungen nach SGB XII bzw. SGB VIII
handele.
Ergänzend erklärte Herr Lonnes, der
schulrechtliche Aspekt des Antrages betreffe die Frage nach dem gebundenen
Ganztag gemäß § 9 Abs. 1 Schulgesetz NRW. Der gebundene Ganztag sei rechtlich
betrachtet auch für Schulen des gemeinsamen Lernens möglich, wenn die sächlichen
und räumlichen Voraussetzungen vorlägen. Der Rhein-Kreis Neuss habe vier
Schulen mit gebundenem Ganztag, nämlich die drei Schulen für Geistige
Entwicklung und die Joseph-Beuys-Schule mit dem Schwerpunkt Emotionale und
Soziale Entwicklung.