Beschluss:

Der Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke/Piraten vom 10.08.2015 wird abgelehnt (mit 11 Stimmen bei 8 Gegenstimmen).

 

 

 


Protokoll:

Herr Lonnes führte aus, der Rhein-Kreis Neuss habe insgesamt 146.500 Euro zur Mitfanzierung der Unterstützung von Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht lehrendes Personal erhalten. 33.000 Euro sollten eingesetzt werden zur Fortbildung von Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten,  die im Schulpool sowohl an allgemeinbildenden als auch an Förderschulen eingesetzt werden können. Die Fortbildung werde in Zusammenarbeit mit dem Edith-Stein-Haus angeboten.

 

Die verbleibenden 113.500 Euro sollten eingesetzt werden, um modellhaft in einer ersten Phase an Schulen des Gemeinsamen Lernens im Wege eines Pools zusätzliche systemische Integrationshilfe zu ermöglichen. Hierfür kämen 19 Schulen des Gemeinsamen Lernens im Rhein-Kreis Neuss in Betracht, in denen derzeit besonders wenige Inklusionshelferinnen und –helfer tätig seien. Auf entsprechende Frage von Frau von Schönfeld teilte Herr Lonnes mit, an der Fortbildung des Edith-Stein-Hauses könnten alle teilnehmen, die bereit seien, im Pool zu arbeiten.

 

Herr Brügge ergänzte, es könnten auch jetzt noch keine genauen Eckpunkte der Finanzierung dargelegt werden, da das Konzept für die Einrichtung eines Pools noch nicht stehe.

 

Herr Demmer erläuterte, dass der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke/Piraten beabsichtige, ein gelenktes Verfahren zur Inklusion im Rhein-Kreis Neuss zu initiieren, so dass konkrete Kosten dargelegt sowie ein Berichtswesen und ein Steuerungsgremium installiert würden.

 

Herr Demmer konkretisierte auf Nachfrage von Herrn Lonnes den Antrag dahingehend, dass sich die Frage stelle, wie der Mitteleinsatz für Inklusion seitens des Kreises geplant sei. Herr Lonnes verwies auf die Tischvorlage zu den finanziellen Grundlagen der Förderung von Menschen mit Behinderung in den Haushaltsjahren 2011 – 2015 (Anlage 4). Herr Demmer ergänzte, es gehe auch um den Haushalt 2016/2017. Der Einsatz der 146.500 Euro sei von der Verwaltung ausreichend erläutert worden. Herr Lonnes erläuterte das Verfahren zur Haushaltsaufstellung und verwies auf das Recht des Landrates, den Haushalt einzubringen. Aufgrund der Erläuterungen zog Herr Demmer den Punkt b des Antrages zurück.

 

Die SPD erklärte die als Anlage beigefügte Anfrage vom 16.07.2015 für erledigt.

 

Der Antrag wurde zur Abstimmung gestellt.