Protokoll:

Kreisdirektor Brügge erklärte, dass eine Arbeitsgruppe innerhalb der Verwaltung derzeit mit der Entwicklung eines Konzeptes beschäftigt sei, wie das System der Integrationshilfe auf eine systemische Unterstützung aller Kinder durch die Schulen umgebaut werden könne. Dabei solle die Vielzahl der bislang individuell eingesetzten Integrationshelfer im Wege einer Poolbildung durch systemische Helfer abgelöst werden.

 

Bei der Einführung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes habe der Gesetzgeber bewusst auf die Definition von Standards im Bereich der Inklusion verzichtet, um Konnexitätsprobleme zu vermeiden. Dies habe zur Folge, dass jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt nunmehr selbst ein Konzept entwickeln müssten. In diesem Zusammenhang befinde sich die Verwaltung derzeit auf einem guten Weg, so dass voraussichtlich Ende dieses Jahres mit einem Abschluss gerechnet werden könne.

 

Kreistagsmitglieder Cöllen und Servos begrüßten dieses Projekt.

 

Kreistagsmitglied Servos griff die in der Sondersitzung des Schulausschusses kontrovers diskutierte Thematik der Nachmittagsbetreuung in offenen Ganztagsangeboten auf. Nach ihrer Auffassung bilde neben der Wissensvermittlung vor allem der soziale Kontakt unter den Schülerinnen und Schülern einen wichtigen Aspekt der Inklusion. Daher sprach sie sich für eine ganztägige Betreuung aller Kinder unabhängig von einer Behinderung aus.

 

Kreisdirektor Brügge stimmte Kreistagsmitglied Servos inhaltlich zu,  erklärte aber, dass die Sozialhilfe hierfür nicht geeignet sei, da im Sozialhilferecht vielmehr der individuelle Anspruch jedes einzelnen Kindes im Mittelpunkt stehe. Die Aufgabe des Sozialhilfeträgers sei es zwar, dem Kind einen angemessenen Schulabschluss zu ermöglichen. Diese beinhalte jedoch nur eine Hausaufgabenbetreuung zuhause oder in der Schule und keine Finanzierung eines offenen Ganztagsangebotes im Übrigen.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Servos teilte Kreisdirektor Brügge mit, dass die Betreuung im laufenden Schuljahr bis zur Entwicklung des Konzeptes weiterhin nach den Vorgaben des Sozialhilfe- und Jugendhilferechtes erfolge. Bei der Bewilligung würde die Angemessenheit der Betreuung sehr großzügig ausgelegt.

 

Aufgrund des Hinweises von Ausschussmitglied Kühl stellte Kreisdirektor Brügge im Hinblick auf die Formulierung in der Sitzungsvorlage klar, dass diese auf den bisherigen Erfahrungen bei kleineren Poolbildungen beruhe. Um das Funktionieren einer Poolbildung im größeren Rahmen einschätzen zu können, müssten zunächst die hierbei gemachten Erfahrungen abgewartet werden. Im Übrigen werde es wahrscheinlich vereinzelt Kinder geben, welche aufgrund ihres Behinderungsbildes nicht poolfähig seien. Damit auch ihnen ein gemeinsames Lernen ermöglicht werden kann, bedürften diese unter Umständen auch weiterhin zusätzlich eines Integrationshelfers.

 

Die Anregung von Ausschussmitglied Kühl, halbjährlich einen Entwicklungsbericht von den Eltern und Integrationshelfern zu fordern, um die Notwendigkeit einer Betreuung der Kinder besser beurteilen zu können, nahm Kreisdirektor Brügge gerne auf. Zugleich teilte er mit, dass eine Abfrage derzeit in Form eines jährlichen Schulberichtes erfolge.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Bartsch erklärte Kreisdirektor Brügge, dass auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme je nach Behinderungsbild des einzelnen Kindes darüber entschieden werde, ob die Poolbildung für ein gemeinsames Lernen ausreichend oder eine Einzelbetreuung erforderlich ist. In Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem Familienforum Edith Stein in Neuss würden aktuell bereits Interaktionshelfer ausgebildet, damit diese nach der Konzeptentwicklung schnellstmöglich eingesetzt werden können.

 

Auf Nachfrage von Herrn Öztas sagte Kreisdirektor Brügge zu, dass die Wohlfahrtsverbände Zugriff auf die Daten der Integrationshelfer erhalten könnten, damit diese im Bedarfsfalle bei Kindertageseinrichtungen, insbesondere beim Übergang von der Kindertagesstätte zur Schule, befristet auf Honorarbasis engagiert werden könnten.