Protokoll:

Herr Hartz, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss, stellte in einem Vortrag die Organisation und Vorgehensweise der Jugendberufsagentur, insbesondere die Zusammenarbeit mit anderen Stellen, vor. Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Kreistagsmitglied Cöllen bat um beispielhafte Schilderung der Vorgehensweise durch die Jugendberufsagentur im Falle eines Jugendlichen, der die Schule mit einem Abgangszeugnis der 9. Jahrgangsstufe verlässt.

 

In diesem Fall werde laut Herrn Hartz zunächst festgestellt, über welche Neigungen und Fähigkeiten der jeweilige Jugendliche verfügt. Anschließend werde überprüft, ob er bei einem Arbeitgeber untergebracht werden und dort durch Absolvieren der Ausbildung einen Schulabschluss erhalten kann. Andernfalls werde der Jugendliche soweit stabilisiert, dass er an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilnehmen kann. Das Ziel der Maßnahme sei ein Hauptschulabschluss, bis zu dem der Jugendliche begleitet werde. Weitere Einzelheiten würden im Rahmen des Vortrages zum Projekt „Neusser Weg“ noch vorgestellt.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Cöllen teilte Herr Hartz mit, dass die Industrie- und Handelskammer als Netzwerkpartner ebenfalls bei der Beratung, vor allem für bislang nicht besetzte Stellen, mit eingebunden sei und Präsenzzeiten in der Jugendberufsagentur habe.

 

Ausschussmitglied Wappenschmidt wies darauf hin, dass bei vielen der betroffenen Jugendlichen keine Eltern als Bezugsperson vorhanden seien, welche diese bei der Bewältigung ihrer Probleme begleiten würden. Vor diesem Hintergrund erkundigte er sich, ob für die Jugendlichen jeweils ein Betreuer als Bezugsperson zur Verfügung stehe oder diese sich selbst an mehrere Stellen wenden müssten.

 

Herr Hartz führte hierzu aus, dass die Mitarbeiter der Jugendberufsagentur in erster Linie Experten auf dem Gebiet der Heranführung des Jugendlichen an den Arbeitsmarkt seien. Darüber hinaus seien sie darum bemüht, eine Lotsenfunktion für den Jugendlichen zu übernehmen und diesen bei Bedarf an die weiteren Stellen, wie beispielsweise die Drogen- oder Schuldnerberatung, zu vermitteln. Für diese Bereiche gebe es Experten, welche im Gebäude der Jugendberufsagentur Sprechzeiten anbieten würden.

 

Kreistagsmitglied Thiel erkundigte sich nach der Höhe der Jugendarbeitslosigkeit ohne die dargestellten Maßnahmen sowie des Anteiles derjenigen, welche nach Teilnahme an einer Maßnahme eine Berufstätigkeit aufnehmen würden.

 

Herr Hartz erklärte, dass er die einzelnen Eingliederungsquoten gerne im Rahmen der Beiratssitzung vorstellen werde, wenn das Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2016 beraten werde.

 

Auf Nachfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte Herr Hartz mit, dass nur die Jugendlichen durch die Jugendberufsagentur beraten würden, welche dort im Leistungsbezug stehen. Für den Fall, dass diese dem Beratungsangebot nicht folgen und Termine nicht wahrnehmen würden, gebe es hierfür gesetzlich vorgeschriebene Sanktionen.

 

Ausschussmitglied Schulz erkundigte sich nach der Anzahl von Fällen, in welchen Sanktionen ausgesprochen worden sind. Diese ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Servos teilte Herr Hartz mit, dass teilweise auch nicht im Leistungsbezug stehende Jugendliche die Jugendberufsagentur aufsuchen würden. In diesen Fällen bestehe die Möglichkeit, diese über den Empfang unmittelbar an die Berufsagentur weiterzuleiten.

 

Kreisdirektor Brügge betonte, dass die Nachfragen nicht ins Leere laufen würden, sondern die Jugendberufsagentur in diesen Fällen lediglich nicht zuständig sei.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose dankte Herrn Hartz abschließend für die Berichterstattung.