Beschluss:

Die Entscheidung über den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, die voraussichtliche Inanspruchnahme eines Fonds anhand konkreter Personenzahlen und unter Einbezug der Verwaltungskosten für die Umsetzung zu berechnen.


Protokoll:

Ausschussmitglied Stein-Ulrich bezog sich bei der Begründung des erneuten Antrages der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf den Vortrag durch die Mitarbeiterinnen der Schwangerschaftsberatungsstelle „Frauen beraten/ donum vitae e. V. Kreis Neuss“ in der letzten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses. Nach deren Angaben sei es in der Vergangenheit zu Schwangerschaftsabbrüchen gekommen, weil den Betroffenen häufig das Geld für Verhütungsmittel gefehlt habe.

 

Nach Einschätzung von Ausschussmitglied Stein-Ulrich könnten die Kosten für Verhütungsmittel entgegen der seinerzeitigen Begründung der Bundesregierung nicht durch den Bedarf für Gesundheit und Hygiene abgedeckt werden. In der Kostenübernahme sah sie keine Besserstellung gegenüber den anderen gesetzlich Versicherten sondern vielmehr einen Nachteilsausgleich. Zwar würde es sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Rhein-Kreises Neuss handeln, jedoch werde diese bereits in vielen anderen Kommunen bewilligt. Zur Gegenfinanzierung schlug sie die durch Abschaffung des Journalistenpreises zur Verfügung stehenden Finanzmittel vor.

 

Kreistagsmitglied Cöllen erklärte daraufhin, dass die Kreistagsfraktion CDU nicht die Ernsthaftigkeit der Problematik und das berechtigte Interesse dieses Antrages bestreite. Gleichwohl beantragte er die Vertagung in die nächste Sitzung, weil die Problematik eine substantiierte und von Sachkunde getragene Erörterung verlange. Zunächst müsse der berechtigte Personenkreis festgelegt und die Höhe des Aufwandes eingeschätzt werden, welcher für die Umsetzung des Antrages erforderlich ist.

 

Daher beantragte er, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung berichtet, ob dem Begehren der Antragsteller aus tatsächlicher und wirtschaftlicher Sicht entsprochen werden kann. Dabei sollten die von ihm angesprochenen Punkte geklärt werden.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose wies sodann auf die Möglichkeit der Gegenrede hin, da es sich hierbei um einen Geschäftsordnungsantrag handele.

 

Ausschussmitglied Kresse änderte die Formulierung des Antrages der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen dahingehend um, dass die Verwaltung beauftragt werden solle, eine Richtlinie zu erarbeiten und darin die von Kreistagsmitglied Cöllen aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Ein Grundsatzbeschluss sollte dennoch in der laufenden Sitzung gefasst werden.

 

Kreisdirektor Brügge erklärte unter Verweis auf die Vorschriften der Geschäftsordnung, dass nur über Anträge abgestimmt werden dürfe, deren Annahme keine Bereitstellung von Mitteln erfordere, die im Haushaltsplan nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorgesehen seien, es sei denn, es werde gleichzeitig ein zulässiger und ausreichender Deckungsvorschlag unterbreitet.  Über die Abschaffung des Journalistenpreises müsste zunächst der Kreistag entscheiden. Der Deckungsvorschlag sei daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend.

Der Ausschuss fasste daraufhin folgenden Vertagungsbeschluss:


Abstimmungsergebnis:

einstimmig