Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Protokoll:

Zunächst erläuterte Kreiskämmerer Graul die Sitzungsvorlage und verwies darauf, dass der vorliegende Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 das Ziel einer interkommunalen Verteilungsgerechtigkeit deutlich verfehlt. Er legte dar, dass weder eine Anhebung des Verbundsatzes von 23 auf 28,5 % erfolgt sei noch eine Veränderung der Teilschlüsselmassen zugunsten der Kreise, die seit 1980 unverändert sei und der Tatsache nicht mehr Rechnung trage, dass mittlerweile rund 80 % der Sozialaufwendungen im Kreisgebiet von den Kreisen zu tragen sei. Weiterhin kritisierte er die Regelung im Gemeindefinanzierungsgesetz zur Einwohnerveredelung sowie zu den fiktiven Hebesätzen und der fiktiven Bedarfsberechnung, die einseitig und deutlich den kreisfreien Raum bevorzuge zu Lasten der Kreise und des kreisangehörigen Raumes, wie sich insbesondere aus einem Vergleich der Schlüsselzuweisungen eindeutig ergebe.

 

Im Anschluss stellte Kreiskämmerer Graul dar, wie sich die Veränderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes zu Lasten des Kreises und des kreisangehörigen Raumes im Hinblick auf die voraussichtliche Entwicklung im Haushaltsjahr 2016 auswirkt. Neben weiter steigenden Aufwendungen im Sozialbereich, der Reduzierung der Wohngeldzuweisung durch das Land sowie weiter steigender Personalaufwendungen von insgesamt rund 10 Mio. € werde die Kreisgemeinschaft durch eine steigende Landschaftsumlage von rund 8 Mio. € zusätzlich belastet. Zwar seien die Umlagegrundlagen gestiegen und dadurch ein Mitnahmeeffekt von rund 21,7 Mio. € eingetreten, wegen der um rund 50 % wegbrechenden Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 12,8 Mio. € verbleibe nach jetzigem Stand in 2016 ein Fehlbetrag von rund 9 Mio. €. Zusätzlich werde die Kreisgemeinschaft in 2016 durch Solidarpaktzahlungen an das Land mit rund 7,3 Mio. € belastet. Es sei daher unerlässlich, dass das Land endlich die sich aus dem vom Land selbst in Auftrag gegebenen sogenannten FiFo-Gutachten ergebenen Konsequenzen ziehe.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Ammermann erklärte, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 eine weitere erhebliche Schieflage in der Finanzierung der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen deutlich werde. Es setze sich nachweislich der Trend fort, die Kreise und den kreisangehörigen Raum zu benachteiligen. Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz werde der Anspruch einer finanziellen Gleichbehandlung aller Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen deutlich verfehlt. Dies werde anhand des in der Sitzungsvorlage mitgeteilten Zahlenwerkes mehr als deutlich. So erhalte der Kreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nur rund 26,5 Mio. € Schlüsselzuweisungen während im kreisfreien Raum teilweise mehr als das 15-fache dieses Betrages zur Verfügung gestellt werde.