Beschluss:

Der Kreistag genehmigt die außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für die „Anrufungsstelle Bergschaden“ im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von voraussichtlich 7.000,00 EUR. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Kostenerstattung der RWE Power AG.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte den Sachverhalt und betonte nochmal, dass dem

Kreis durch die Einrichtung einer zusätzlichen Haushaltsstelle, welche formal erforderlich sei, keine zusätzlichen Kosten für den Kreishaushalt anfallen werden. Einnahmen und Ausgaben decken sich in voller Höhe.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig