Sitzung: 20.10.2015 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/0881/XVI/2015
Ausschussvorsitzender
Fischer bat Dezernent Mankowsky um
kurze Darstellung des aktuellen Sachverhaltes. Dieser führte aus, dass die Bezirksregierung
keine unausräumlichen Bedenken gegen die Realisierung des Autobahnanschlusses
Delrath sehe. Aktuell warte man auf die Ergebnisse der verkehrstechnischen
Untersuchung von Straßen NRW für den sechsstreifigen Ausbau der BAB 57 auch im
Bereich dieser geplanten Anschlussstelle.
Im Auftrag der RWE Power AG ist aktuell ein
Verkehrsgutachten geplant, welches auf der v. g. Untersuchung aufbaut. Der
Kreis forciere hierbei eine möglichst zeitnahe Umsetzung.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied
Hugo-Wissemann antwortete Dezernent
Mankowsky, dass es diverse Besprechungen, u.a. auch mit der Stadt Dormagen
(und der Bezirksregierung) gegeben hatte, in denen man die Folgeschritte
festgelegt habe. Er betonte erneut die Wichtigkeit der Daten aus der
Verkehrsuntersuchung und dass diese entscheidend für das weitere Vorgehen sind.
Weitere Gutachten, wie z.B. das Artenschutzgutachten, können dann zeitnah in
Auftrag gegeben werden, wenn die wichtigen Eckpunkte abgearbeitet worden sind.
Ausschussmitglied
Graf von Nesselrode stellte die Frage in den Raum, ob nicht die
Gefahr bestehen würde, dass hier eine endlose Anzahl von Gutachten gefordert
werde, ohne dass es im Endeffekt ein brauchbares Ergebnis geben würde. Dezernent Mankowsky erwiderte, dass die
Verwaltung zusammen mit der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde sich auf
verschiedene Schwerpunkte festgelegt habe, die geprüft werden müssen. Man dürfe
sich nicht gerichtlich angreifbar machen.
Ausschussmitglied
Cöllen fragte, ob durch das Gutachten alle störfallspezifischen Faktoren
abgeschlossen wären oder ob noch ein weiteres Gutachten hierzu notwendig sei.
Hierauf antwortete Dezernent Mankowsky,
dass keine weiteren betrieblichen Störfallszenarien mehr notwendig seien. Für
die abschließende Klärung müsse allerdings das Verkehrspotential, insbesondere
die be- und entlastenden Faktoren berücksichtigt werden. Zur weiteren Klärung
ist die aktuelle verkehrstechnische Untersuchung zur Entwicklung des
interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes Silbersee notwendig, welche die
Verkehrssituation mit und ohne Anschlussstelle darstellt.
Ausschussmitglied
Cöllen spezifizierte seine letzte Frage, ob also kein weiteres Gutachten
bezüglich der SEVESO-Richtline notwendig sei. Hierauf führte Dezernent Mankowsky weiter aus, dass
lediglich kein zusätzliches immissionsschutzrechtliches Fachgutachten für die
konkrete störfallrechtliche Bewertung des Betriebes GHC notwendig sei.
Ausschussmitglied
Rossdeutscher fragte nach, ob es außer den ausstehenden Gutachten noch weitere
Hindernisse gäbe. Dezernent Mankowsky
führte aus, dass es nach Aussage der Bezirksregierung derzeitig keine
unüberwindbaren Hindernisse gebe, dass alle Vor- und Nachteile aber sorgsam
abgewägt werden müssen, um die Genehmigung der Bezirksregierung bei einer
möglichen Klage gerichtsfest zu machen.
Ausschussmitglied
Cöllen erkundigte sich, ob es Anzeichen für eine mögliche Klagebereitschaft
geben würde. Kreisoberbaurat Ludwig
erwiderte, dass es durchaus hierzu kommen könnte, da sich neben GHC, welche
durch den Autobahnanschluss betroffen ist, auch eine Bürgerinitiative gegen die
geplante Anschlussstelle gegründet hat.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt
gab, wurde dieser geschlossen.