Ausschussvorsitzender Fischer bat Dezernent Mankowsky um kurze Darstellung des aktuellen Sachverhaltes. Dieser führte aus, dass die Bezirksregierung keine unausräumlichen Bedenken gegen die Realisierung des Autobahnanschlusses Delrath sehe. Aktuell warte man auf die Ergebnisse der verkehrstechnischen Untersuchung von Straßen NRW für den sechsstreifigen Ausbau der BAB 57 auch im Bereich dieser geplanten Anschlussstelle.

 

Im Auftrag der RWE Power AG ist aktuell ein Verkehrsgutachten geplant, welches auf der v. g. Untersuchung aufbaut. Der Kreis forciere hierbei eine möglichst zeitnahe Umsetzung.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann antwortete Dezernent Mankowsky, dass es diverse Besprechungen, u.a. auch mit der Stadt Dormagen (und der Bezirksregierung) gegeben hatte, in denen man die Folgeschritte festgelegt habe. Er betonte erneut die Wichtigkeit der Daten aus der Verkehrsuntersuchung und dass diese entscheidend für das weitere Vorgehen sind. Weitere Gutachten, wie z.B. das Artenschutzgutachten, können dann zeitnah in Auftrag gegeben werden, wenn die wichtigen Eckpunkte abgearbeitet worden sind.

 

Ausschussmitglied Graf von Nesselrode stellte die Frage in den Raum, ob nicht die Gefahr bestehen würde, dass hier eine endlose Anzahl von Gutachten gefordert werde, ohne dass es im Endeffekt ein brauchbares Ergebnis geben würde. Dezernent Mankowsky erwiderte, dass die Verwaltung zusammen mit der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde sich auf verschiedene Schwerpunkte festgelegt habe, die geprüft werden müssen. Man dürfe sich nicht gerichtlich angreifbar machen.

 

Ausschussmitglied Cöllen fragte, ob durch das Gutachten alle störfallspezifischen Faktoren abgeschlossen wären oder ob noch ein weiteres Gutachten hierzu notwendig sei. Hierauf antwortete Dezernent Mankowsky, dass keine weiteren betrieblichen Störfallszenarien mehr notwendig seien. Für die abschließende Klärung müsse allerdings das Verkehrspotential, insbesondere die be- und entlastenden Faktoren berücksichtigt werden. Zur weiteren Klärung ist die aktuelle verkehrstechnische Untersuchung zur Entwicklung des interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes Silbersee notwendig, welche die Verkehrssituation mit und ohne Anschlussstelle darstellt.

 

Ausschussmitglied Cöllen spezifizierte seine letzte Frage, ob also kein weiteres Gutachten bezüglich der SEVESO-Richtline notwendig sei. Hierauf führte Dezernent Mankowsky weiter aus, dass lediglich kein zusätzliches immissionsschutzrechtliches Fachgutachten für die konkrete störfallrechtliche Bewertung des Betriebes GHC notwendig sei.

 

Ausschussmitglied Rossdeutscher fragte nach, ob es außer den ausstehenden Gutachten noch weitere Hindernisse gäbe. Dezernent Mankowsky führte aus, dass es nach Aussage der Bezirksregierung derzeitig keine unüberwindbaren Hindernisse gebe, dass alle Vor- und Nachteile aber sorgsam abgewägt werden müssen, um die Genehmigung der Bezirksregierung bei einer möglichen Klage gerichtsfest zu machen.

 

Ausschussmitglied Cöllen erkundigte sich, ob es Anzeichen für eine mögliche Klagebereitschaft geben würde. Kreisoberbaurat Ludwig erwiderte, dass es durchaus hierzu kommen könnte, da sich neben GHC, welche durch den Autobahnanschluss betroffen ist, auch eine Bürgerinitiative gegen die geplante Anschlussstelle gegründet hat.

 

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt gab, wurde dieser geschlossen.