Ausschussmitglied Dr. Will berichtete aus den Gremien des VRR. Er teilte mit, dass der Bund zukünftig erheblich mehr Regionalisierungsmittel für den SPNV zur Verfügung stellen wird.

 

Dr. Will führte weiter aus, dass die Anpassung der Bahnsteighöhe auf 76 cm in einem Programm über 10 Jahre erfolge. Weiterhin kündigte er an, dass der Ticketvertrieb ab 2019 ausgeschrieben werde. Zum Januar 2016 sei eine Tariferhöhung von 2,9% geplant. Auf Rückfrage von Ausschussmitglied Holler erklärte Dr. Will, dass es sich um einen Durchschnittswert handele und die Anpassung sehr differenziert betrachtet werde.

 

Für die Fortführung des Sozialticketprogramms sei eine Preiserhöhung oder aber eine höhere Finanzierung durch das Land notwendig. Anderenfalls müsse das Programm – laut Beschluss im VRR – auslaufen. Ausschussmitglied Holler entgegnete, dass nach seiner Kenntnis das Land zugesichert habe, dass das Geld für das Sozialticket im Landeshaushalt vorhanden sei.

 

Ausschussmitglied Dr. Will stellte die Maßnahmen im Rhein-Kreis Neuss, die der VRR für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 bei der Bezirksregierung vorgeschlagen hat, kurz vor. Bei den laufenden Maßnahmen wurde die Verlängerung der Regiobahn von Mettmann Stadtwald – Wuppertal genannt, als Neubaumaßnahme die Verlängerung der Regiobahn nach Westen. Bei den streckenbezogenen Maßnahmen mit geschätzten Kosten > 3 Mio.€ wurde die Einrichtung von Überleitstellen zwischen S-Bahn- und Fernbahngleisen auf der Strecke Düsseldorf – Neuss vorgeschlagen.

 

Er teilte mit, dass der VRR für 2016/2017 die Fertigstellung seines NVP plane. Auf eine zeitnahe Abstimmung im KMN Raum für die Aufstellung der Nahverkehrspläne müsse gedrängt werden.

Ausschussmitglied Cöllen erkundigte sich aus aktuellem Anlass (Bericht in der NGZ am 20.10.15) nach dem geplanten Haltepunkt der Regiobahn in Neuss, Morgensternheide. Ausschussmitglied Dr. Will kündigt eine Stellungnahme in den nächsten Tagen an und hebt hervor, dass die Aussage in der NGZ keinen Bestand habe.

 

Ausschussmitglied Eickler kritisiert die zeitlich eingeschränkten Mitnahmemöglichkeiten von Fahrrädern. Dr. Will rät, die Anfrage direkt an den VRR oder die Rheinbahn zu richten.