Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt sie, die vorgeschlagenen Maßnahmen weiterhin umzusetzen sowie nach Möglichkeit Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds zu beantragen.

 


 

Protokoll:

 

Der vorliegende Bericht, so Herr Lonnes in seiner Einleitung, verstehe sich als Bestandsaufnahme und Zwischenbericht, dem in diesem Jahr gezielte Maßnahmen folgen werden. Mit einer Vereinbarung aller Beteiligten – Schulpsychologischer Dienst, Schulamt, Jugendämter, Ordnungsämter, Familiengerichte – werde man den Weg einer Null-Toleranz- Vorbeugung verfolgen.

 

Diese Sichtweise unterstrich Frau Bellen vom Schulpsychologischen Dienst, die noch einmal die in den Sitzungsvorlagen abgedruckten Handlungsempfehlungen erläuterte. Erste Beratungsinstanz sei unverzichtbar die Schule, die früh und konsequent auf vermehrte Abwesenheit von Kindern und Jugendlichen reagieren müsse. Erst wenn sie alle ihr zu Gebote stehenden pädagogischen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, werden die anderen Partner aktiv – dies ist das Ziel der verbindlichen Vereinbarung, die ihre Vorläuferin in einer vergleichbaren Handlungskette hat, bei der es um Fragen der durch Leserechtschreib- oder Rechenschwäche drohenden seelischen Behinderung geht.

 

In seinem Kurzvortrag über die Bestandsaufnahme an den Haupt- und Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss wies Herr Schulamtsdirektor Steinhäuser darauf hin, dass in den Städten Neuss und Kaarst jeweils eine besonders hohe Zahl von Jugendlichen den Schulbesuch längerfristig vermeide. Dem stände die Stadt Meerbusch gegenüber, aus der dieses Phänomen fast überhaupt nicht berichtet werde. Es sei angezeigt, mit den angekündigten Maßnahmen zügig zu beginnen.

 

Frau Pricking unterstrich die Notwendigkeit frühzeitigen Handelns, um dieser großen Zahl von jungen Menschen wieder Perspektiven für einen Schulabschluss und für eine Ausbildung zu eröffnen. Gleichzeitig richtete sie ihr Augenmerk auf den Beginn dieses abweichenden Verhaltens bereits in der Primarstufe. Diese Sichtweise ergänzte Frau Quiring-Perl, indem sie die Rolle der Eltern und der Ärzte beleuchtete, die oft schon den Grundschulkindern mit Entschuldigungen bzw. Attesten die Vermeidung des Schulbesuches erleichterten.

Nicht Strafe, so Frau Burdag, solle bei Beobachtung dieses abweichenden Verhaltens im Vordergrund stehen, sondern eine Intensivierung der sozialpädagogischen Betreuung. Das Rather Modell, auf das Frau Schöttgen hinwies, beschreite diesen Weg.

 

Herr Lonnes griff die Beiträge auf und wies darauf hin, dass alle angezeigten Maßnahmen sehr personalintensiv seien. Deshalb müsse den Anfängen gewehrt werden, um später nicht vermeidbare Kosten zu produzieren. Der Rhein-Kreis Neuss habe bereits durch die Intensivierung der Schulsozialarbeit an seinen Schulen dieser Notwendigkeit Rechnung getragen. Es müsse aber immer wieder deutlich hervorgehoben werden, dass jede der beteiligten Berufsgruppen und selbstverständlich vorrangig die Eltern bei diesen gemeinsamen Anstrengungen jeweils eigenverantwortlich tätig werden müssen. Der Schulpsychologische Dienst, ergänzte Frau Bellen, werde Fortbildungen für Lehrkräfte aller Schulformen und –stufen anbieten, um sie für diese Fragestellung zu sensibilisieren. Auch schlug sie vor, bei Häufung von ärztlichen Attesten das Kind dem Gesundheitsamt zur Untersuchung vorzustellen.

Auch die besten und hervorragend vernetzten Maßnahmen, resumierte Herr Steinhäuser, werden das Phänomen nicht zum Verschwinden bringen. Untersuchungen hätten gezeigt, dass die Zahl der Schulmüden und –verweigerer bestenfalls um die Hälfte gesenkt werden könne. Aber, wie Frau Hau dazu bemerkte, jede Schülerin, jeder Schüler, der wieder stabil für den Schulbesuch gewonnen werde, lohne die Mühe.

 

Dass die Verantwortung der Eltern viel zu wenig sichtbar werde, monierte Frau Wienands. Es handele sich schließlich um Schulpflicht, also die Pflicht der Erziehungsberechtigten, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder die Schule regelmäßig besuchten. Hierzu verwies Herr Steinhäuser auf Maßnahmen in Düsseldorf und Mönchengladbach, an denen Schülerinnen und Schüler erst teilnehmen dürfen, wenn ihre Eltern Verträge zum Schulbesuch unterschrieben haben. Ergänzend erwähnte Herr Lonnes die Gespräche, die die Schulverwaltung zu diesem Thema mit den Familiengerichten in Neuss und Grevenbroich geführt habe.

 

Ob, wie von Frau Pricking angeregt, Mittel aus einem EU-Projekt beantragt werden können, wird die Verwaltung ermitteln. Vorrangige Aufgabe sei es, so Herr Lonnes, dass im Rhein-Kreis Neuss die Kompetenz bei dieser Fragestellung gesteigert und die Vernetzung der Hauptbeteiligten sichtbar werde.

 

Abschließend bat Frau Quiring-Perl darum, dass der Schulausschuss regelmäßig über den Fortgang bei der Behandlung des Themas „Schulschwänzen“ informiert werden möge.