Sitzung: 17.11.2015 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 68/0970/XVI/2015
Beschluss:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung im nicht öffentlichen Teil bzgl. der Auftragsvergabe (Vorlage 68/0962/XVI/2015) empfiehlt der Planungs- und Umweltausschuss dem Kreistag folgende Änderung der Entgeltordnung:
Achtzehnte Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen vom 18.12.1996
Aufgrund des § 26 Abs. 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), des § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreis Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 15.12.2015 die folgende Änderung beschlossen:
§ 1
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Abweichend
von § 2 werden bei der Anlieferung von Abfällen zum Gewerbeschadstoffmobil die
folgenden Entgelte erhoben:
Anfahrtspauschale
einschließlich 15 Minuten Aufenthalt 26,00
€/Anfahrt
Zeitzuschlag je angefangene weitere 10 Minuten 6,50
€/10 Minuten
Metallemballagen mit Reststoffen 0,41
€/kg
Kunststoffemballagen mit Reststoffen 0,41
€/kg
quecksilberhaltige Rückstände 4,95 €/kg
Säuren 0,43
€/kg
Laugen 0,43
€/kg
Fotochemikalien 0,43
€/kg
Pflanzenschutzmittel 0,85
€/kg
Altmedikamente 0,28
€/kg
Altöl 0,43
€/kg
ölhaltige Mischabfälle 0,28
€/kg
PCB-Kleinkondensatoren 1,05
€/kg
Lösungsmittel 0,43
€/kg
Altlacke, Altfarben 0,43
€/kg
Dispersionsfarben 0,22
€/kg
Labor- und Chemikalienreste (org.) 1,05
€/kg
Labor- und Chemikalienreste (anorg.) 1,05
€/kg
Spraydosen 0,95
€/kg
Nicht identifizierbare Problemabfälle 1,05
€/kg
Abfälle aus Arztpraxen (AVV 18 01 01 und 18 01 04)
Größe 1, 30-Liter-Behälter 3,00
€/Behälter
Größe 2, 50-Liter-Behälter 3,90
€/Behälter
§ 2
Diese Änderung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Protokoll:
Herr Mankowsky informiert über das Gewerbeschadstoffmobil, welches insbesondere von Ärzten und Handwerksbetrieben genutzt werde. Eine kürzlich durchgeführte Ausschreibung habe zu neuen Konditionen geführt, die in die Entgeltliste aufgenommen worden seien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen