Protokoll:

Herr Gallus stellte das Konzept sowie die ersten Ergebnisse nach Einführung der Präventiven Pflegeberatung vor. Der Vortrag ist als Anlage beigefügt.

Kreistagsmitglied Meis begrüßte das Projekt, mit dem  der Grundsatz ambulant vor stationär erfolgreich und mit finanziellem Vorteil umgesetzt werde. Sie dankte Frau Bieberich-Muckel für die Arbeit und wünschte weiterhin viel Erfolg.

 

Kreistagsabgeordneter Rosellen fragte nach, wie mit den Fällen umgegangen werde, in welchen keine Pflegebegutachtung stattfinden konnte.

Herr Gallus führte aus, dass nicht in jedem Fall eine Nachprüfung stattfinden könne, da man mittlerweile die Auslastungsgrenze erreicht habe. Allerdings zeigen sich einzelne Fälle nach Aktenlage so eindeutig, dass keine Nachprüfung für erforderlich gehalten werde. Die Konzentration liege derzeit auf Fällen der Pflegestufen 0 und 1.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel fragte, ob die Begutachtung auch bei Selbstzahlern oder nur bei Personen mit Leistungsanspruch durchgeführt werde.

Herr Gallus erläuterte, dass die Begutachtung unabhängig von der finanziellen Situation durchgeführt werde. Diese sei zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht bekannt. Eine Vielzahl der Heimfälle ist anfangs in der Lage, die Heimkosten aus dem Vermögen zu tragen. Sobald dieses aber dann aufgebraucht sei, werde der Antrag auf Sozialhilfe gestellt.

 

Kreistagsmitglied Bartsch fragte, ob die befristete Stelle von Frau Bieberich-Muckel künftig entfristet werden solle.
Kreisdirektor Brügge informierte, dass hierüber in den Haushaltsberatungen gesprochen werde.  Er hoffe, dass aufgrund der wirtschaftlichen Erfolge hier eine positive Entscheidung getroffen werde.

 

Ausschussmitglied Kresse befürchtete einen Zielkonflikt bei den Heimträgern, die ja eigentlich ihre Heime gerne belegt sähen.

Kreisdirektor Brügge betonte, dass er die Zusammenarbeit mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege als sehr konstruktiv erlebe. Er könne die Einschätzung von Herrn Kresse daher nicht teilen. Die Heimträger würden gerne mitwirken, da für die Fälle, in welchen die Kostentragung für einen Heimbewohner auf den Kreis wechselt, die Heimnotwendigkeit bereits bestätigt worden sei.