Beschluss:

Der Antrag wird zur weiteren Beratung in den Fraktionen vertagt.


Protokoll:

Kreistagsmitglied Stein-Ulrich bedankte sich für die ausführliche Vorlage. Dieser lägen Zahlen und Erfahrungswerte der Stadt Dortmund zu Grunde.

Der Antrag ihrer Fraktion sei nicht so gedacht, dass für alle leistungsberechtigten Frauen die Verhütung bezahlt werde. Vielmehr solle, wie auch in Dortmund, nur den Härtefällen, d.h. Frauen in besonders schwerwiegenden sozialen oder finanziellen Notsituationen aus dem Fonds Mittel bewilligt werden. 
In Dortmund fallen lediglich ca 1,5 % der leistungsberechtigten Frauen unter eine solche Härtefallregelung. Vor diesem Hintergrund sei dann auch bei einer Wahl der Verhütungsmittel, wie sie in Dortmund dargestellt wurde, der Fonds ausreichend kalkuliert.

Der Eigenanteil der Fondsberechtigten solle 5 € betragen, d.h. je nach Verhütungsmittel auch bis zu 100 € .

Die Anträge sollen bei den Beratungsstellen gestellt werden. Diese erhielten das Geld aus dem Fonds und zahlen dieses nach der entsprechenden Prüfung, ob ein Härtefall sowie Einkommens- und Vermögenslosigkeit vorliege, aus. Jährlich werde ein Erfahrungsbericht erstellt. Zudem sollen eine Abrechnung und ein Austausch mit dem Sozialamt stattfinden. Die Frauen würden dabei anonym bleiben. Die Beratungsstellen rechnen direkt mit den Ärzten ab.

Sicherlich müsse der Personenkreis klein gehalten werden. Daher solle keine Reklame für diesen Fonds gemacht werden.

Viele Frauen würden die Familienplanung über einen Schwangerschaftsabbruch regeln, allein weil dieser kostenlos sei, während die Verhütung kosten würde.
Daher würde sie für die Einrichtung eines solchen Fonds werben.

 

Kreisdirektor Brügge stellte klar, dass das Verfahren in Dortmund auch der Verwaltung bekannt sei. Allerdings habe der Antrag etwas anderes wiedergegeben. Hierin sei gefordert, dass für jede Frau im ALg II- Leistungsbezug die Kosten für Verhütungsmittel übernommen werden.
Eine Härtefallregelung wie nun dargestellt, sei in dem Antrag nicht vorgesehen gewesen.
Die Verwaltung habe die Auswirkungen allein im Hinblick auf die Formulierung im Antrag geprüft.

 

Wenn nun ein Fonds eingerichtet werden soll, aus welchem nur Härtefälle Leistungen erhalten, so müssten diese Härtefälle entsprechend definiert werden. Die Kosten für den  Verwaltungsaufwand, welcher den Beratungsstellen entstünde, seien  ebenfalls zu berücksichtigen. Zudem müsse erläutert werden, wie diese Frauen Kenntnis von dem Fonds erhalten, wenn dieser nicht bekannt gemacht werde.

 

Kreistagsabgeordneter Cöllen bestätigte, dass der Antrag heute abgeändert wurde.
Er kann zudem nicht nachvollziehen, dass zum einen eine Senkung der Kreisumlage gefordert würde, andererseits eine erneute freiwillige Leistung installiert werden solle.

Den Grundgedanken des Antrages wolle man nicht ablehnen aber rein monetäre Gründe würden eine Umsetzung ausschließen.

Kreistagsabgeordneter Arndt bestätigte, dass im Regelsatz ein Anteil auch für Verhütungsmittel enthalten sei. Der Regelsatz sei aber bekanntlich knapp bemessen. Alkoholische Getränke und Zigaretten seien bei der Berechnung des Regelsatzes nicht berücksichtigt. Für einen Raucher stimme somit die gesamte Berechnung des Regelsatzes nicht mehr, so dass für andere Bereiche kein Geld zur Verfügung stehe. 
Auch wenn Suchtverhalten nicht gefördert werden solle, so sei es für Menschen in schwierigen Situationen besonders schwierig, sich so etwas ab zu gewöhnen.

 

Bezüglich der Finanzierung plädierte er dafür, das Thema in die Gesamthaushaltsberatungen zu verschieben. Dort sollten die Möglichkeiten einer Umschichtung geprüft werden, um die Gegenfinanzierung darzustellen.

 

Herr Rosellen befürchtete einen hohen Verwaltungsaufwand bei einer Umsetzung als Härtefallfonds.  Er sah aber letztlich den Bund in der Verantwortung, eine Auskömmlichkeit des Regelsatzes sicherzustellen und hält es nicht für sinnvoll, wenn hier der Kreis anfangen würde einzelne Regelsatzpositionen nachzujustieren.

 

Ausschussmitglied Kresse bestätigte, dass der Antrag missverständlich gestellt sei. Man überlege, wie nun verfahrensmäßig vorgegangen werden müsse, um eine Beschlussfassung herbeizuführen.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel zeigte sich über die Aussage der SPD bezüglich der Auskömmlichkeit der Regelsätze in Hinblick auf Alkohol und Zigaretten entsetzt. Eine solche Aussage sei für Geringverdiener eine Unverschämtheit.
Man müsse beachten, dass eine 4-köpfige Familie im Leistungsbezug nahezu die gleichen Einkünfte habe wie viele Arbeiterfamilien.
Vor diesem Hintergrund sehe er Raum für einen Fonds bei Härtefällen, aber eine generelle Regelung für alle Leistungsberechtigten lehne er ab.

 

Kreistagsmitglied Cöllen regte an, dass der Antrag zurückgenommen und substantiiert neu dargelegt werde.

 

Kreistagsabgeordneter Schmitz bestätigte, auch bei seiner Fraktion bestehe noch weiterer Beratungsbedarf. Er beantragte, den Antrag zu vertagen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig