Beschluss:

Für die Betreuung von Kindern in Tagespflege wird das Tagespflegegeld auf 80 % der Vollzeitpflege entsprechend der Tabelle rückwirkend zum 1.1.2009 festgesetzt. Für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres wird die Leistung nach Stufe I (524,00 €) und für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres die Leistung nach Stufe II (576,00 €) festgesetzt.

Bei regelmäßigen durchschnittlichen Betreuungszeiten

Ø  von bis zu 5 Stunden wird 12,5 % des Tagespflegebetrags

Ø  für mehr als   5 – 10 Stunden 25 %

Ø  für mehr als 10 – 15 Stunden 37,5 %

Ø  für mehr als 15 – 20 Stunden 50 %

Ø  für mehr als 20 – 25 Stunden 62,5 %

Ø  für mehr als 25 – 30 Stunden 75 %

Ø  für mehr als 30 – 35 Stunden 82,5 %

Ø  für mehr als 35 – 40 Stunden 100 % und

Ø  für mehr als 40 Stunden wird 112,5 % des Tagespflegegeldes

als Aufwendungsersatz geleistet.

Vorübergehende Unterbrechungen durch Urlaub oder Krankheit wirken sich nicht leistungsmindernd aus.

Im Einzelfall kann eine besondere Vereinbarung für besonders schwierige Fälle (z.B. behindertes Kind) oberhalb des regelmäßigen Aufwandsersatzes getroffen werden.

Die Mittel sind im Haushalt 2009 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 

 

Tabelle zum Tagespflegegeld

 

Betreuungszeit

Stunden/ Woche

Anteil % des Grundbetrages

Betrag Stufe I

(ab 3 Jahren)

Betrag Stufe II

(bis 3 Jahre)

 bis

5 Stunden

 

 

12,5 %

 

  65,50 

 

 

72,00 

 

über 5 bis

10 Stunden

 

 

25 %

 

131,-- €

 

144,-- €

über 10 bis

15 Stunden

 

 

37,5 %

 

196,50 

 

 

216,00 

 

über 15 bis

20 Stunden

 

 

50 %

 

262,00 

 

 

288,00 

 

über 20 bis

25 Stunden

 

 

62,5 %

 

327,50 €

 

360,-- €

über 25 bis

30 Stunden

 

 

75 %

 

393,-- €

 

432,-- €

über 30 bis

35 Stunden

 

 

82,5 %

 

485,50 

 

 

504,00 

 

über 35 bis

40 Stunden

 

 

100 %

 

524,00 €

 

576,00 €

über 40

Stunden

 

 

112,5 %

 

589,50 €

 

648,-- €

 


Protokoll:

 

Unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage wies Herr Dierselhuis darauf hin, dass die Leistungen des Jugendamtes an die Kindertagespflegepersonen seit dem 01.01.2009 steuer- und sozialversicherungspflichtig seien. Um auch zukünftig die Leistungsfähigkeit der Kindertagespflege gewährleisten zu können, sei zum Ausgleich der Mehrkosten eine angemessene Erhöhung des Kindertagespflegegeldes auf 80 % der Leistungen der Vollzeitpflege beabsichtigt.

 

Frau Schöttgen erkundigte sich, ob bereits Pflegeverhältnisse auf Grund der Kostenentwicklung und des gestiegenen bürokratischen Aufwandes niedergelegt worden seien. Herr Dierselhuis antwortete, dass dies zumindest im hiesigen Jugendamtsbezirk noch nicht vorgekommen sei.

 

Herr Zohren informierte, dass in der Beschlussempfehlung die Jahreszahl 2008 auf 2009 korrigiert werden müsse. Er ergänzte außerdem, dass durch die Änderungen mit Mehrkosten in Höhe von 130.000 € zu rechnen sei, die in der Änderungsliste berücksichtigt seien.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wappenschmidt erklärte Herr Zohren, dass sich die Erhöhung des Kindertagespflegegeldes auf 25 % belaufen werde, dies aber auf Grund der Versteuerung, der Sozialversicherungspflicht sowie des Mehraufwandes keine Besserstellung der Pflegekräfte bedeute.

 

Der Vorsitzende ließ anschließend über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig