Sitzung: 05.02.2009 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/615/2009
Beschluss:
Für
die Betreuung von Kindern in Tagespflege wird das Tagespflegegeld auf 80 % der
Vollzeitpflege entsprechend der Tabelle rückwirkend zum 1.1.2009 festgesetzt. Für
Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres wird die Leistung nach Stufe I (524,00
€) und für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres die Leistung nach
Stufe II (576,00 €) festgesetzt.
Bei
regelmäßigen durchschnittlichen Betreuungszeiten
Ø
von
bis zu 5 Stunden wird 12,5 % des Tagespflegebetrags
Ø
für
mehr als 5 – 10 Stunden 25 %
Ø
für
mehr als 10 – 15 Stunden 37,5 %
Ø
für
mehr als 15 – 20 Stunden 50 %
Ø
für
mehr als 20 – 25 Stunden 62,5 %
Ø
für
mehr als 25 – 30 Stunden 75 %
Ø
für
mehr als 30 – 35 Stunden 82,5 %
Ø
für
mehr als 35 – 40 Stunden 100 % und
Ø
für
mehr als 40 Stunden wird 112,5 % des Tagespflegegeldes
als
Aufwendungsersatz geleistet.
Vorübergehende
Unterbrechungen durch Urlaub oder Krankheit wirken sich nicht leistungsmindernd
aus.
Im
Einzelfall kann eine besondere Vereinbarung für besonders schwierige Fälle
(z.B. behindertes Kind) oberhalb des regelmäßigen Aufwandsersatzes getroffen
werden.
Die Mittel sind im Haushalt 2009 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Tabelle zum Tagespflegegeld
Betreuungszeit Stunden/ Woche |
Anteil % des Grundbetrages |
Betrag Stufe I (ab 3 Jahren) |
Betrag Stufe II (bis 3 Jahre) |
bis 5 Stunden |
12,5 % |
65,50 € |
72,00 € |
über 5 bis 10 Stunden |
25 % |
131,-- € |
144,-- € |
über 10 bis 15 Stunden |
37,5 % |
196,50 € |
216,00 € |
über 15 bis 20 Stunden |
50 % |
262,00 € |
288,00 € |
über 20 bis 25 Stunden |
62,5 % |
327,50 € |
360,-- € |
über 25 bis 30 Stunden |
75 % |
393,-- € |
432,-- € |
über 30 bis 35 Stunden |
82,5 % |
485,50 € |
504,00 € |
über 35 bis 40 Stunden |
100 % |
524,00 € |
576,00 € |
über 40 Stunden |
112,5 % |
589,50 € |
648,-- € |
Protokoll:
Unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage wies Herr Dierselhuis darauf hin, dass die Leistungen des Jugendamtes an die Kindertagespflegepersonen seit dem 01.01.2009 steuer- und sozialversicherungspflichtig seien. Um auch zukünftig die Leistungsfähigkeit der Kindertagespflege gewährleisten zu können, sei zum Ausgleich der Mehrkosten eine angemessene Erhöhung des Kindertagespflegegeldes auf 80 % der Leistungen der Vollzeitpflege beabsichtigt.
Frau Schöttgen erkundigte sich, ob bereits Pflegeverhältnisse auf Grund der Kostenentwicklung und des gestiegenen bürokratischen Aufwandes niedergelegt worden seien. Herr Dierselhuis antwortete, dass dies zumindest im hiesigen Jugendamtsbezirk noch nicht vorgekommen sei.
Herr Zohren informierte, dass in der Beschlussempfehlung die Jahreszahl 2008 auf 2009 korrigiert werden müsse. Er ergänzte außerdem, dass durch die Änderungen mit Mehrkosten in Höhe von 130.000 € zu rechnen sei, die in der Änderungsliste berücksichtigt seien.
Auf Nachfrage von Herrn Wappenschmidt erklärte Herr Zohren, dass sich die Erhöhung des Kindertagespflegegeldes auf 25 % belaufen werde, dies aber auf Grund der Versteuerung, der Sozialversicherungspflicht sowie des Mehraufwandes keine Besserstellung der Pflegekräfte bedeute.
Der Vorsitzende ließ anschließend über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig