Beschluss:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des Bedarfsplans für Tageseinrichtungen zustimmend zur Kenntnis.

Im Sinne des § 19 KiBiz bildet dies die Grundlage der Jugendhilfeplanung, in deren Rahmen die Verwaltung beauftragt wird, Gruppenformen und Betreuungszeiten festzusetzen.

Der Jugendhilfeausschuss stellt darüber hinaus fest, dass im Hinblick auf das Tagesbetreuungsausbaugesetz ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für Kinder < 3 Jahren derzeit nicht besteht und erst spätestens am 1.8. 2013 erfüllt werden kann.

Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit der Stadt Korschenbroich und den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen. Vorrangig sollen dafür nicht mehr benötigte Kindergartengruppen und große altersgemischte Gruppen umgewandelt werden.

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den im Bedarfsplan dargestellten Ausbau der Plätze für Kinder u3 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung, vorbehaltlich der Beteiligung des Landes im Sinne des § 21 Abs. 5 KiBiz.

 


Protokoll:

 

Unter Verweis auf die Berichterstattung in der letzten Jugendhilfeausschusssitzung erläuterte Herr Zohren anhand einer Power-Point Präsentation die Fortschreibung des Bedarfsplans „Tageseinrichtung für Kinder 2009/2010“.

 

Dabei wurde unter anderem die Versorgungssituation in Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen dargestellt.

 

In Korschenbroich gehe die Versorgung mit Kindergartenplätzen teilweise über die 100 % hinaus, ein sukzessiver Abbau der Kindergartenplätze fände aber durch den Ausbau der U-3 Betreuung statt. In Jüchen und Rommerskirchen sei die Versorgung zu jeweils 100 % gewährleistet.

 

Auf Nachfrage von Frau Quellmann bezüglich der Bewilligungsbescheide zur Investitionskosten-förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen, antwortete Herr Zohren, dass diese für 7 Maßnahmen bereits zugesagt seien, aber die Betriebskostenförderung derzeit mit nur 37 Plätzen noch defizitär bleibt. Herr Lonnes ergänzte, dass er jedoch davon ausgehe, dass die Investitions- und Betriebskostenförderung zeitnah erfolge.

 

Frau Schöttgen zeigte sich erfreut über die Bilanz in den Kernjahrgängen, wies jedoch darauf hin, dass der Ausbau der U-3 Betreuung vorangetrieben werden müsse. Gerade im Hinblick auf die Rechtssicherheit für Berufsrückkehrer sei dies unerlässlich.

 

Herr Lonnes bemerkte dazu, dass es dem Jugendamt bei einer entsprechenden Anfrage bisher immer gelungen sei, auch eine adäquate Lösung zu finden. Diese Praxis wolle man auch zukünftig beibehalten und man sei zuversichtlich, die Quote bis 2013 zu erfüllen.

 

Herr Wappenschmidt äußerte seinen Unmut über die Schließung der Kindertagesstätte Elisabethstr. in Korschenbroich-Glehn durch die kath. Kirche. In diesem Zusammenhang erkundigte er sich, ob durch die Schließung auch die Versorgungsanteile der U-3 Betreuung betroffen seien. Herr Zohren teilte mit, dass man momentan in der Lage sei, diesen Ausfall zu kompensieren, diese Plätze in der Zukunft jedoch fehlen würden.

 

Frau Servos erbat Erläuterungen zu den Zahlen der integrativen Gruppen. Herr Zohren gab an, dass es sich dabei um 5 Gruppen in Korschenbroich, 2 Gruppen in Jüchen und 1 Gruppe in Rommerskirchen handelt.

 

Herr Heyner erkundigte sich über die Summen der Investionskostenförderung in Rommerskirchen. Herr Zohren antwortete, dass sich die Förderung auf 75.600,00 € für Höningen und 78.750 € für Evinghoven beläuft.

 

Eine aktualisierte Tabelle „Versorgung in Korschenbroich“ ist dem Protokoll als Anlage I beigefügt. Sie ist mit der Tabelle der Anlage 1 der Einladung auszutauschen.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmte anschließend über den Beschlussvorschlag ab.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme