Beschluss:

Gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW nimmt der Kreistag die im ersten Verzeichnis 2015 unter b) dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis. Er genehmigt, die unter a) dargestellten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

 

 

 


Protokoll:

Kreiskämmerer Ingolf Graul erläuterte die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2015.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer teilte mit, dass die Auflistung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben zeige, dass es wichtig sei, die Ziele regelmäßig zu überprüfen. Bei der lfd. Nr. 1 sei es ihm unerklärlich, wie die Personalkosten regelmäßig steigen könnten und nicht ansatzweise richtig von der Verwaltung eingeschätzt werden.

Bei der lfd. Nr. 2 hatte Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer angemerkt dass hier eine Steigerung von 450.000 € (26,1 %) vorliegen würde. Er kritisierte daher, dass der Rhein-Kreis Neuss freiwillig die Beihilfekosten für die Landesbediensteten übernehme, ohne Kostenersatz hierfür zu verlangen.

Für die Steigerungen unter der lfd. Nr. 4 bat Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer um eine detaillierte Erklärung, wie die Steigerungen zustande kommen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass es sich bei den Beihilfeaufwendungen um die Auszahlungsbeträge handeln würde, welche an die eigenen Beamten gezahlt werden.

Die Verwaltung würde nicht die Kostenerstattung der Beihilfe für andere Dienstherren übernehmen sondern lediglich die Bearbeitung der Anträge. Es sei richtig, dass der Rhein-Kreis Neuss keinen Personalkostenersatz für die Bearbeitung der Beilhilfeanträge vom Land NRW erhalte, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weiter. Weiterhin teilte er mit, dass dies eine übertragene Aufgabe des Landes an den Kreis sei. Der Rhein-Kreis Neuss habe die Bearbeitung von Beihilfeanträgen von einigen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ebenfalls übernommen. Hierfür erhalte der Kreis jedoch einen Kostenersatz von 2,50 € pro Fall für die Personalaufwendungen, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weiter, was für alle die preiswerteste Lösung sei.

 

Zur weiteren Information werde dem Protokoll die Rechnungsergebnisse des Haushaltsjahres 2014 als Anlage beigefügt, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig